Wir gelangen nun zur Abstimmung, und ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom
9. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Erfassung von
Umgebungslärm und über die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen
(Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz – Bundes-LärmG) (857 d.B. und
976 d.B. sowie 7304/BR d.B.)
Präsident Mag. Georg Pehm: Wir kommen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Tiefnig. – Ich bitte um den Bericht, Herr Bundesrat.
Berichterstatter
Ferdinand Tiefnig: Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Ich
erstatte den Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates
vom 9. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Erfassung von
Umgebungslärm und über die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen,
Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich brauche daher nicht näher darauf einzugehen.
Der Ausschuss stellt daher den Antrag, gegen diesen Gesetzesbeschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für den Bericht.
*****
Bevor wir in die Debatte eingehen, bringe ich den Antrag der Bundesräte Ludwig Bieringer, Professor Albrecht Konecny, Dr. Peter Böhm, Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 47 Abs. 5 der Geschäftsordnung zur Abstimmung, wonach bei der Debatte über den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates die Redezeit eines Bundesrates 30 Minuten je Wortmeldung nicht übersteigen darf.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und
Bundesräte, die diesem Antrag ihre Zustimmung erteilen, um ein
Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist
somit angenommen.
*****
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Ebner. – Bitte, Frau Bundesrätin.
11.59
Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei diesem vorliegenden Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz wird für Österreich eine jahrzehntelange Chance eines wirksamen Lärmschutzes versäumt. Wenn man sich die Unterlagen der Fachleute näher anschaut, so kann man schon jetzt eine Reihe sehr kritischer Anmerkungen erkennen.
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