gesetz,
die Notariatsordnung, das Rechtsanwaltstarifgesetz und das Strafgesetzbuch
geändert werden (Exekutionsordnungs-Novelle 2005 – EO-Nov. 2005)
(928 d.B. und 986 d.B. sowie 7311/BR d.B.)
10. Punkt
Beschluss
des Nationalrates vom 8. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit
dem das Bundesgesetz über die Organisation der Bezirksgerichte in Graz geändert
wird (602/A und 989 d.B. sowie 7312/BR d.B.)
Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zu den Punkten 9 und 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin zu Punkt 9 ist Frau Bundesrätin Lueger. – Ich bitte um den Bericht, Frau Bundesrätin.
Berichterstatterin Angela Lueger: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Ministerin! Werte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung, das Vollzugsgebührengesetz, das Rechtspflegergesetz, die Notariatsordnung, das Rechtsanwaltstarifgesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden (Exekutionsordnungs-Novelle 2005 – EO-Nov. 2005).
Der Bericht liegt
Ihnen in schriftlicher Form vor, ich stelle daher sogleich den Antrag:
Der Justizausschuss
stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juni 2005 mit Stimmeneinhelligkeit
den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für den Bericht.
Berichterstatter zu Punkt 10 ist Herr Bundesrat Dr. Böhm. – Bitte, Herr Bundesrat.
Berichterstatter Dr. Peter Böhm: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr
geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses!
Ich erstatte den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates
vom 8. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Bezirksgerichte
in Graz geändert wird.
Der Bericht liegt
Ihnen in schriftlicher Form vor, ich beschränke mich daher auf die Verlesung
der Antragstellung.
Der Justizausschuss
stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juni 2005 mit Stimmenmehrheit
den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für den Bericht.
*****
Bevor wir in die Debatte eingehen, bringe ich den Antrag der Bundesräte Ludwig Bieringer, Professor Albrecht Konecny, Dr. Peter Böhm, Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 47 Abs. 5 der Geschäftsordnung zur Abstimmung, wonach bei der Debatte über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates die Redezeit eines Bundesrates 30 Minuten je Wortmeldung nicht übersteigen darf.
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