Bundesrat Stenographisches Protokoll 732. Sitzung / Seite 10

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tung in ganz Europa Tendenzen zunehmen, sich regional und landesweise und ge­bietsweise seiner kulturellen Traditionen zu entsinnen – nicht als Gegensatz zur euro­päischen Einigung, sondern als einzig wirkliche Basis für dieses größere Europa, das wir anstreben.“ – Zitatende.

Noch vieles Weitere ließe sich als Beispiel verantwortlichen Denkens von Leopold Gratz zitieren, was beachtenswert bleibt, weil es wegweisend ist.

Wer ihn nicht nur gelesen oder gehört, sondern auch selbst erlebt hat, wird die Erinne­rung an eine Persönlichkeit in sich tragen, welche auf der Basis einer Weltanschauung den Dialog mit den Mitmenschen über die Grenzen der Parteien und Länder suchte, an einen Menschen, der sich über sein Wissen ein Gewissen machte und für den die Poli­tik auch ein Bildungsauftrag war.

Als Katholikin will ich heute, so wie es auch im Dezember 1979 der damalige Erz­bischof Kardinal Franz König tat, besonders auf das Privatschulgesetz verweisen, zu dessen Zustandekommen Leopold Gratz Bleibendes beigetragen hat.

Als was und wo immer Leopold Gratz wirkte, stets fühlte er sich über die Grenzen der Unterschiedlichkeiten hinweg, die in jeder pluralen Demokratie auf Gemeinde-, Lan­des- und Bundesebene, aber auch in der Völkergemeinschaft gegeben sind, dem ein­zelnen Menschen gegenüber verantwortlich. Wer ihn in diesem seinem Bemühen er­lebt hat, wird ihm ein ehrendes Gedenken bewahren, wie auch wir im Bundesrat. – Ich danke schön. (Die Anwesenden nehmen wieder ihre Plätze ein.)

9.08

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Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Das Amtliche Protokoll der 731. Sitzung des Bundes­rates vom 9. Februar 2006 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Gottfried Kneifel, Mag. Gertraud Knoll und Harald Vilimsky.

Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Sissy Roth-Halvax: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2181/AB bis 2183/AB und der beiden Nominierungs­schreiben des Bundeskanzlers gemäß Artikel 23c Abs. 5 B-VG sowie der Beharrungs­beschlüsse des Nationalrates vom 1. und 2. März 2006 gemäß Artikel 42 Abs. 4 B-VG verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 8.)

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Republik Österreich

Dr. Wolfgang Schüssel

Bundeskanzler

 


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