Entschließungsantrag
der Bundesräte Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen betreffend Glückspielgesetz und suchtpräventive Maßnahmen
Der Bundesrat möge beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, in Abstimmung mit der Bundesministerin für Justiz, dem Bundesminister für Inneres sowie der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Änderung des Glückspielgesetzes, des Strafgesetzbuches und zur Bekämpfung der Spielsucht dem Nationalrat vorzulegen. Dieses Maßnahmenpaket hat insbesondere zu enthalten:
1. Grundlagenforschung zur Spielsucht (Epidemiologie der Spielsucht):
Diese sollte durch das BM für Gesundheit, Familie und Jugend und durch das BM für Finanzen finanziert werden (Risken hinsichtlich der Verschuldung und der besonderen Situation von Jugendlichen). Es geht auch um Folgewirkungen und Folgekosten von krankhaftem Glücksspiel.
2. Laufende Kontrollen der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen in den einschlägigen Lokalen betreffend die Teilnahme von Jugendlichen an illegalen Glückspielen und Wetten.
3. Geschicklichkeits- und Geldspielautomaten
Typisierung bzw. Zertifizierung jedes Automaten als generelle Voraussetzung für Zulassung und Aufstellung (Staatliche Typisierungsstelle). Jeder außerhalb der Konzessionäre aufgestellte Glückspielautomat und -apparat muss mit der Bundesfinanzbehörde vernetzt werden.
4. Begrenzung bzw. Streichung des kleinen Glücksspiels
Wirksame technische Beschränkungen bei Geschicklichkeits- und Geldspielautomaten, andernfalls sollte auch die Streichung bzw. Neufassung von § 4 des Glückspielgesetzes ins Auge gefasst werden.
5. Kleines Glückspiel (Sonderabgabe):
Schaffung einer gesetzlichen Verpflichtung, dass in Österreich jene Bundesländer, die das sogenannte „kleine Glücksspiel“ gesetzlich zugelassen haben, die Einrichtung und Erhaltung einer regionalen Beratungs-/Behandlungseinrichtung zusätzlich zu finanzieren. Möglich ist diese über eine Sonderabgabe der Betreiber bzw. Eigentümer der Geldspielautomaten des kleinen Glückspiels.
6. Novellierung des Glücksspielgesetzes, mit der der technologischen Entwicklung im Automatenbereich Rechnung getragen wird sowie eine drastische Verschärfung der Strafbestimmungen des § 168 StGB im Sinne der Kritik der Bundesländer.
7. Initiative auf EU-Ebene, um Maßnahmen zur wirkungsvollen Unterbindung nicht konzessionierter Glückspiele und Wettangebote im Internet (Werbeverbote, Zahlungsstromverbote etc.) zu setzen.“
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Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen. (Beifall des Bundesrates Schennach.)
16.16
Vizepräsident Jürgen Weiss: Es liegt, wie Sie soeben gehört haben, ein Antrag der Bundesrätin Mühlwerth auf Fassung einer Entschließung betreffend Glückspielgesetz
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