BundesratStenographisches Protokoll754. Sitzung / Seite 57

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Die dritte Möglichkeit – ich habe mich gestern in der Wirtschaftskammer extra danach erkundigt – wird noch nicht massiv in Anspruch genommen. Das ist der selbstständige Pfleger, der sich dort einen Gewerbeschein holt. Ich wundere mich da über Ihre Aussa­gen (in Richtung Bundesrätin Mühlwerth), denn gerade Ihre Wählergruppe war immer sehr vehement dafür: Wir brauchen mehr Selbstständige, die Ein-Mann-Firma, das ist ein Zug zur Freiheit. – Also ist da offensichtlich der Wille doch nicht in diesem Maße vorhanden.

Was ist mit diesen drei Möglichkeiten, die jetzt geschaffen wurden, eigentlich gelun­gen? – Man stellt das Ganze auf korrekte Beine. Ich war bei Versammlungen von vie­len Seniorenorganisationen. Im Grunde genommen war die bisherige Regelung eine sehr schwierige, denn Sie mussten damit rechnen, wenn Sie jemanden beschäftigen, dass irgendwann einmal Nachforderungen kommen. Mein Kollege von der Gewerk­schaft wird Ihnen das bestätigen. Wir leben hier in einem Rechtsstaat, und wenn Sie da eine Pflege in Anspruch nehmen, diese Person nicht angemeldet ist und keinen sozialrechtlichen Schutz hat, dann kann sie das viele Jahre zurück fordern!

Wenn Sie hier mit dem Nebelwerfer durch die Gegend gehen und sagen: das alles war nichts, das ist nichts!, dann muss ich sagen, dass das eigentlich nicht fair ist. Es ist nicht fair gegenüber jenen Personen, die aus der Not heraus eine Pflege in Anspruch genommen haben, und es ist auch nicht fair gegenüber jenen, die so eine Tätigkeit ausgeübt haben und zum Beispiel bei einem Arbeitsunfall keinerlei Absicherung hatten.

Ich glaube daher, dass wir hier wirklich den Weg gehen müssen, seriös zu informieren. Dazu möchte ich den zuständigen RessortchefInnen wirklich gratulieren: Da ist etwas Ordentliches auf dem Tisch! Und wenn etwas nachgebessert werden sollte, dann bin ich der vollen Überzeugung, dass es dieser Bundesregierung auch gelingen wird.

Wir werden dem zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.24


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Kampl. Ich erteile es ihm.

 


11.24.22

Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehr­te Frau Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kol­legen im Bundesrat! Die Neuregelung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes gilt für uns als Herausforderung. Der Hauptgrund der gesetzlichen Änderung ist die Er­weiterung des Kreises der EU-Staaten: Anerkennung der einheitlichen Berufsqualifika­tionen; Rechtsstellung der langfristigen Aufenthalte von Drittstaatsangehörigen; Recht der Unionsbürger, auch der Familienmitglieder, sich frei in den Mitgliedstaaten bewe­gen zu dürfen.

Die Bundesregierung hat am 5. März die Gesundheitsberufe neu beschlossen. Damit dürfen Betreuungspersonen Assistenz bei der Zufuhr von Nahrung und Flüssigkeiten übernehmen. Im Besonderen ist die neue 24-Stunden-Betreuung – das heißt, rund um die Uhr – möglich. Das ist sehr positiv, darauf haben wir sehr lange gewartet.

In dieser Frage sind das Ärztegesetz, das Hausbetreuungsgesetz, die Gewerbeord­nung und das Bundespflegegeldgesetz zu regeln. Wichtig ist die Zusammenarbeit bei Katastrophen und Großereignissen wie der EURO 2008; das ist auch im Gesetz veran­kert.

Sehr geehrte Frau Bundesminister! Unser Gesundheitssystem kostet jährlich 26 Millio­nen €; ich hoffe, es ist alles rechtens. (Bundesrat Bieringer: Milliarden, nicht Millio­nen! – Weitere Zwischenrufe.) Experten sprechen von einem Kompetenzwirrwarr, Herr


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