Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.
12.49
Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden auch der Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes nicht zustimmen. (Bundesrat Mayer: Überraschung!) Es ist eine Überraschung. Ich muss aber zuerst einmal mit einem Lob einsteigen. (Bundesrat Mayer: Oh!) Im Ausschuss habe ich wirklich kompetenteste Auskunft bekommen, und das war wirklich sehr freundlich. Ich muss sagen, wenn es immer so wäre, könnten vielleicht viele Dinge ausgeräumt werden.
In diesem Fall hat es leider doch nicht gereicht, aber: Die Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes hat natürlich ihren Sinn, keine Frage. Es wird ein Sammelsystem auch für Batterien eingeführt, was wichtig und sinnvoll ist. Meiner Meinung nach genügt jedoch dieses System, das da eingeführt wird, nicht allen Anforderungen, denen es entsprechen sollte.
Die Anforderungen an ein Batteriensammelsystem, die Bürgerinnen und Bürger stellen, ist, dass man einfach und umweltgerecht seine Batterien loswerden kann. Dafür wäre es notwendig und wichtig, möglichst flächendeckend viele Sammelstellen zu haben. Es gibt in diesem Gesetz jedoch die Möglichkeit, dass Gemeinden nicht verpflichtend eine Sammelstelle einzurichten haben – und das ist für uns ein Hindernisgrund, dem zuzustimmen.
Die Politik in der EU setzt sich diesbezüglich eine möglichst hohe Sammel- und Verwertungsquote zum Ziel. In Österreich haben wir zwar eine relativ hohe Sammel- und Verwertungsquote, ich sehe in diesem Gesetz jedoch kein Ziel, diese Sammel- und Verwertungsquote zu erhöhen. Dieses politische Ziel wird meiner Meinung damit nicht erreicht, da man ja zum Zwecke einer Erhöhung der Sammelquote auch möglichst flächendeckende Sammelstellen einrichten müsste. Mehr Sammelstellen wird es aber wahrscheinlich nicht geben.
Zur Kritik des Gemeindebundes, der ich mich anschließe: Es gibt keinerlei Strafe bei Untererfüllung. Es gibt verschiedene Systeme, und wenn ein System seine Sammelquoten nicht erfüllt, dann gibt es dafür keine Strafzahlungen, sondern der Betreffende muss halt dann das nächste Mal, wenn’s geht, mehr einsammeln – und wenn’s nicht geht, dann wird es halt wieder zu einer Untererfüllung kommen.
Die Ansprüche der Gemeinden an ein derartiges System sind in Wirklichkeit, keine zusätzlichen Kosten damit zu haben.
Die Kosten für den Abtransport der Batterien werden übernommen, die fallen weg, was löblich und positiv ist, aber auch da kritisiert der Gemeindebund – auch dem kann ich mich anschließen –: Was die Infrastruktur, insbesondere bei Autobatterien betrifft, und die Kostenlösung, so ist das nicht zufriedenstellend gelöst.
Die Wirtschart wünscht sich – Kollegin Zwazl, wenn es nicht so ist, kannst du mich ja korrigieren – ein faires System, ein System, mit dem alle gleich belastet werden, aber keine Trittbrettfahrer.
Im Vergleich zur Verpackungsverordnung stellt die Batterieverordnung sicherlich einen großen Fortschritt dar, aber das Problem ist nach wie vor, dass es verschiedene Systeme gibt – und diese verschiedenen Systeme führen ja schon bei der Verpackungsverordnung dazu, dass es Schlupflöcher gibt. Ich fürchte daher, dass Schlupflöcher auch da gefunden werden. Dazu kommt eben noch das Problem Untererfüllung, was
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