BundesratStenographisches Protokoll764. Sitzung / Seite 6

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14.34.20Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Harald Reisenberger: Hinsichtlich jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt, und der Schreiben des Bundeskanzlers betreffend die Amtsenthebung der Bundes­ministerin ohne Portefeuille Gabriele Heinisch-Hosek und ihre gleichzeitige Ernennung zur Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst sowie die Amtsenthebung des Bundesministers Dr. Johannes Hahn von seiner vorläufigen Betrauung mit dem Bun­desministerium für Justiz beziehungsweise die Ernennung von Frau Mag. Claudia Bandion-Ortner zur Bundesministerin für Justiz verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.

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Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

Beschluss des Nationalrates, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwir­kungsrecht des Bundesrates unterliegt:

Beschluss des Nationalrates vom 22. Jänner 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2009 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2009) (314/A und 35/NR).

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Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Amtsenthebung der Bundesministerin ohne Portefeuille gemäß Artikel 74 Absatz 3 B-VG und gleichzeitige Ernennung zur Bun­desministerin im Bundeskanzleramt gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 3 B-VG:

„BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH

WERNER FAYMANN

BUNDESKANZLER

An den

Präsidenten des Bundesrates

Jürgen WEISS

Parlament

1017 Wien

                                                                                                                           GZ 350.100/0017-I/4/2008

                                                                                                                   Wien, am 18. Dezember 2008

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich beehre mich mitzuteilen, dass der Herr Bundespräsident mit Entschließung vom 18. Dezember 2008, GZ. S300.000/9-BEV/2008, auf meinen Vorschlag die Bun­desministerin ohne Portefeuille Gabriele HEINISCH-HOSEK gemäß Artikel 74 Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes vom Amte enthoben und sie gleichzeitig gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 3 des Bundes-Verfas­sungs­gesetzes zur Bundesministerin im Bundeskanzleramt ernannt hat.

 


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