Präsident Harald Reisenberger: Hinsichtlich jenes Verhandlungsgegenstandes, der gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt, und der Schreiben des Bundeskanzlers betreffend die Amtsenthebung der Bundesministerin ohne Portefeuille Gabriele Heinisch-Hosek und ihre gleichzeitige Ernennung zur Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst sowie die Amtsenthebung des Bundesministers Dr. Johannes Hahn von seiner vorläufigen Betrauung mit dem Bundesministerium für Justiz beziehungsweise die Ernennung von Frau Mag. Claudia Bandion-Ortner zur Bundesministerin für Justiz verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
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Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Beschluss des Nationalrates, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt:
Beschluss des Nationalrates vom 22. Jänner 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2009 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2009) (314/A und 35/NR).
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Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Amtsenthebung der Bundesministerin ohne Portefeuille gemäß Artikel 74 Absatz 3 B-VG und gleichzeitige Ernennung zur Bundesministerin im Bundeskanzleramt gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 3 B-VG:
„BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH
WERNER FAYMANN
BUNDESKANZLER
An den
Präsidenten des Bundesrates
Jürgen WEISS
Parlament
1017 Wien
GZ 350.100/0017-I/4/2008
Wien, am 18. Dezember 2008
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beehre mich mitzuteilen, dass der Herr Bundespräsident mit Entschließung vom 18. Dezember 2008, GZ. S300.000/9-BEV/2008, auf meinen Vorschlag die Bundesministerin ohne Portefeuille Gabriele HEINISCH-HOSEK gemäß Artikel 74 Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes vom Amte enthoben und sie gleichzeitig gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 77 Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes zur Bundesministerin im Bundeskanzleramt ernannt hat.
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