BundesratStenographisches Protokoll766. Sitzung / Seite 8

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Harald Reisenberger

Parlament, Dr. Karl Renner Ring 1-3

1017 Wien                                                                                                                        20. Februar 2009

GZ: BMeiA-UA.8.33.02/0001-I.2a/2009

Sehr geehrter Herr Präsident!

Im Auftrag von Bundesminister Dr. Michael Spindelegger unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 10. Februar 2009 (Pkt. 29 des Beschl.Prot. Nr. 6) der Herr Bundespräsident am 13. Februar 2009 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität erteilt hat. Die Aufnahme dieser Verhandlungen wird ehestmöglich erfolgen.

Zur näheren Information lege ich eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.

Mit meinen besten Grüßen

Beilage

*****

BUNDESMINISTERIUM FÜR

EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE

ANGELEGENHEITEN

BMeiA-UA.4.36.05/0002-IV.1/2009

Abkommen zwischen der Regierung der Republik

Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die

Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität;

Verhandlungen

Vortrag an den Ministerrat

Um den internationalen Gefahren für die öffentliche Sicherheit sowie der inter­nationalen Kriminalität wirksam zu begegnen, ist die Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen den österreichischen und den ukrainischen Sicherheitsbehörden erforderlich.

Es wird daher in Aussicht genommen, Verhandlungen mit der Ukraine über die Zusam­menarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität aufzunehmen. Der österreichischen Verhandlungsdelegation werden voraussichtlich Vertreter/innen des Bundeskanzler­amtes, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Inneres und des Bundesministeriums für Justiz ange­hören.

Gemäß Beschluss der Bundesregierung vom 17. September 2008 (sh. Pkt. 29 des Beschl.Prot. Nr. 63) wurde bereits eine entsprechende Verhandlungsvollmacht einge­holt. Aufgrund personeller Änderungen und des festgestellten Erfordernisses, das geplante Abkommen als Staatsvertrag abzuschließen, ist die Einholung einer Verhand­lungsvollmacht durch den Bundespräsidenten erforderlich.

Das geplante Abkommen wird gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Inhalt haben und der Genehmigung des Nationalrates gemäß Art. 50 B-VG bedürfen.

Der Nationalrat und der Bundesrat werden gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG von der Auf­nahme der Verhandlungen unverzüglich unterrichtet werden.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite