nehmen arbeitet, in dem auch öffentliche Beteiligung gegeben ist? Ich denke auch an den Begriff der Geringfügigkeit. Der sollte vielleicht etwas präziser gefasst werden. Es ist meines Erachtens sicherlich ein Unterscheid, ob jemand einem anderen einen 100‑€-Schein in die Hand drückt oder ob er ihm einen Blumenstrauß mit demselben Wert überreicht. Das ist natürlich oft sehr schwierig, aber diese Arbeitsgruppe beschäftigt sich gerade mit diesen Fragen.
Es ist auch eine Frage, was der persönliche Vorteil ist: Ist es wirklich ein persönlicher Vorteil, wenn man an einer Fortbildungsveranstaltung teilnimmt, die von jemand anderem gesponsert wird? Die derzeitigen Überlegungen gehen auch in die Richtung, ob Repräsentationsaufgaben nicht erlaubt sein sollen, und es gibt sicherlich auch Verhalten, das sozial adäquat ist. Darauf muss man auch bei der Präzisierung eingehen, denn es soll nicht jede Sponsoringleistung kriminalisiert werden. Die Korruptionsstraftatbestände sollen ja der Wirtschaft einen Nutzen bringen und ihr nicht schaden.
Aber die wirkliche, die tatsächliche Korruption muss weiterhin sehr, sehr effizient und effektiv bekämpft werden. Das ist mir ein großes Anliegen. Ich habe es immer wieder gesagt: Die Korruption ist ein schleichendes Gift für den Rechtsstaat und für die Wirtschaft. Es muss der lautere Unternehmer vor den unlauteren Wettbewerbern geschützt werden. Das ist ein großes Anliegen. Mit der Präzisierung können wir also noch vor dem Sommer rechnen.
Präsident Harald Reisenberger: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Hladny.
Bundesrätin Waltraut Hladny (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Minister, meine Frage ist zum Teil schon beantwortet. Ich darf sie aber trotzdem stellen:
Wie wollen Sie sicherstellen, dass durchaus sozial adäquate Verhaltensweisen wie etwa die Einladung zu einem Mittagessen nicht auch Gefahr laufen, den Korruptionsbestimmungen zu unterliegen, während die große Korruption nicht ausreichend verfolgt wird?
Präsident Harald Reisenberger: Bitte, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Man muss sich wirklich auf die tatsächlichen Bestechungsfälle, auf tatsächliche Korruption konzentrieren und die Energie nicht mit Fragen vergeuden, ob man jetzt die Topfenkolatsche annehmen darf oder nicht. Man muss sich mit der echten Korruption beschäftigen, und genau das wird jetzt bei der Präzisierung passieren.
Präsident Harald Reisenberger: Wir kommen zur 6. Anfrage, gestellt von Herrn Bundesrat Schennach. – Bitte.
Bundesrat Stefan Schennach (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Bundesministerin, meine Frage lautet:
„Beabsichtigen Sie, das geltende Adoptionsrecht in die Richtung zu novellieren, dass zum Beispiel auch Personen über 36 Jahre beziehungsweise AlleinerzieherInnen die Möglichkeit der Adoption erhalten?“
Präsident Harald Reisenberger: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Die derzeitigen Regelungen sehen kein Höchstalter vor, nur ein Mindestalter. (Bundesrat Schennach: Ja, aber die Realität!) Es ist so, dass das Mindestalter beim Wahlvater 28 Jahre und
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