BundesratStenographisches Protokoll769. Sitzung / Seite 21

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Der private Konsum – dieser ist trotz der Krise immer noch die Stütze unserer Entwick­lung in den letzten Wochen – und die Investitionen werden dadurch sicher einen Schub in die richtige Richtung erfahren.

 


Präsident Harald Reisenberger: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Mos­bacher.

 


Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Herr Bundesminister, meine Frage an Sie lautet: Welche Einkommensstufen werden prozentuell durch die Steuerreform am stärksten entlastet?

 


Präsident Harald Reisenberger: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll: Was die Vertei­lungswirkung der Steuerreform betrifft, haben wir eine genaue Tabelle auch im Rah­men der Beschlussfassung beigelegt. Wir steigern die Entlastung bis zu einem Maxi­malbetrag von 1 360 €. Dann wird abgeschnitten – das, weil gerade vorher von der Verteilungswirkung im oberen Bereich gesprochen wurde. Das heißt, das ist die Entlas­tung, die hier gesetzt wird für jeden und jede, der beziehungsweise die Lohn- oder Ein­kommensteuer zahlt. Es geht in der Progression hinauf bis maximal 1 360 €. Das ist, glaube ich, die maximale Obergrenze der Entlastung.

Für jene Menschen, die keine Steuer zahlen, haben wir im Vorfeld der Umsetzung der Steuerreform bereits mit 300 Millionen € Arbeitslosenversicherungsbeitrag einen richti­gen Schritt gesetzt.

Ich kann Ihnen die Steuertarife ab 1. Jänner 2009, also rückwirkend mit 1. Jänner, noch ganz kurz sagen: Bis 11 000 € keine Steuer – das betrifft 2,7 Millionen Menschen, das ist das, was ich vorhin schon erwähnt habe; das ist ein Plus von knapp 200 000 Menschen, die aufgrund der Steuerreform aus der Steuerpflicht herauskom­men –, zwischen 11 000 € und 25 000 € 36,5 Prozent Grenzsteuersatz – das betrifft 2,4 Millionen Menschen –, ab 25 000 € bis 60 000 € beträgt der Grenzsteuersatz 43,21 Prozent – das betrifft 1,2 Millionen Menschen – und ab 60 000 € Einkommen 50 Prozent Grenzsteuersatz – davon sind 200 000 Menschen betroffen. – Das zur Frage, wo Steuern ansetzen müssen, um einen breiten Effekt zu erzielen, rein vom Summenaufkommen, nicht von der politischen Zuordnungsdebatte.

 


Präsident Harald Reisenberger: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Dönmez.

 


Bundesrat Efgani Dönmez (ohne Fraktionszugehörigkeit, Oberösterreich): Sehr ge­ehrter Herr Minister! Wann wird die Bundesregierung eine Vermögenssteuer und eine Finanztransaktionssteuer einführen?

 


Präsident Harald Reisenberger: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll: Zwei Punkte. Ich habe vorher schon einmal Kritik an der undifferenzierten Diskussion über eine Vermö­genssteuer geübt. Da muss man einmal genau sagen, woran dabei gedacht ist. Wenn ich an einen breiten und spürbaren Effekt für die Budgetkonsolidierung denke, dann muss man klar sagen: Wer eine Vermögenssteuer will – ich will sie nicht –, denkt, ja muss an eine breite Eigentumsbesteuerung denken. Wer wirklich viel Geld auslösen will – alles andere ist Kosmetik und hat zwar möglicherweise einen politischen Charme, aber keinen Effekt in dem Ausmaß –, wer will, dass Vermögenssteuern kommen, muss Ja sagen zu einer breiten Eigentumsbesteuerung. Und das sehe ich nicht.

Der zweite Punkt: Ich halte einen solchen Schritt zum jetzigen Zeitpunkt für grob fahr­lässig; für grob fahrlässig in einer sehr sensiblen Phase des Landes, in der wir entlas­ten, in der wir Geld aufbringen müssen für Konjunktureffekte, in der wir den Leuten sig­nalisieren: Wir geben euch Geld zurück! Für die mittelständische Wirtschaft und für


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