BundesratStenographisches Protokoll769. Sitzung / Seite 31

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16. und 17. April 2009 in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union auf­halten wird beziehungsweise dass sich der Bundesminister für europäische und inter­nationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger am 16. April 2009 in Kroatien aufhalten wird und den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich mit seiner Vertretung beauftragt hat.

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Eingelangt ist der Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH – Eisenbahnregulie­rung 2007, der dem Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie zur Vorbera­tung zugewiesen wurde.

Überdies sind die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfas­sungsgerichtshofes für das Jahr 2007 eingelangt, die dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zur Vorberatung zugewiesen wurden.

Eingelangt und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Berichte der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesord­nung sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsident Harald Reisenberger: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnah­me von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einver­standen sind, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vor­schlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderli­chen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Antrag gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR

 


Präsident Harald Reisenberger: Ich gebe bekannt, dass von den Bundesräten Al­brecht Konecny, Ludwig Bieringer, Kolleginnen und Kollegen der Antrag vorliegt,

den Bericht des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst an das Parlament zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kom­mission für 2009 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2008/2009 und

die Jahresvorschau des BMG 2009 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitspro­gramms der Kommission für 2009 und des 18-Monate Programms des Rates (franzö­sische, tschechische und schwedische Präsidentschaft) sowie

die Strategische Jahresplanung 2009 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des 18-Monatsprogramms der französischen, tschechischen und schwedischen Präsidentschaften beziehungsweise

den Bericht des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend an das österrei­chische Parlament betreffend EU-Arbeitsprogramm 2009

gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrat ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen.

 


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