16. und 17. April 2009 in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten wird beziehungsweise dass sich der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger am 16. April 2009 in Kroatien aufhalten wird und den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich mit seiner Vertretung beauftragt hat.
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Eingelangt ist der Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH – Eisenbahnregulierung 2007, der dem Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie zur Vorberatung zugewiesen wurde.
Überdies sind die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2007 eingelangt, die dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zur Vorberatung zugewiesen wurden.
Eingelangt und den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wurden jene Berichte der Bundesregierung oder ihrer Mitglieder, die jeweils Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.
Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist
Präsident Harald Reisenberger: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Antrag gemäß § 16 Abs. 3 GO-BR
Präsident Harald Reisenberger: Ich gebe bekannt, dass von den Bundesräten Albrecht Konecny, Ludwig Bieringer, Kolleginnen und Kollegen der Antrag vorliegt,
den Bericht des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst an das Parlament zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2009 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2008/2009 und
die Jahresvorschau des BMG 2009 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission für 2009 und des 18-Monate Programms des Rates (französische, tschechische und schwedische Präsidentschaft) sowie
die Strategische Jahresplanung 2009 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission sowie des 18-Monatsprogramms der französischen, tschechischen und schwedischen Präsidentschaften beziehungsweise
den Bericht des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend an das österreichische Parlament betreffend EU-Arbeitsprogramm 2009
gemäß § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrat ohne Ausschussvorberatung in Verhandlung zu nehmen.
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