BundesratStenographisches Protokoll772. Sitzung / Seite 13

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Auch da müssen wir sehen, dass Sanktionen eben nicht greifen, wenn sie ein Thema betreffen, wo es kaum eine Betrof­fenheit eines Landes gibt und kein Wille vorhanden ist, in Richtung eines Dialogs mit der internationalen Staatengemeinschaft einzulenken. Das sehen wir bei Nordkorea.

Deshalb dürfen wir uns jetzt nicht nur rein auf Sanktionen in unserem Wirken be­schränken, sondern wir müssen uns dort auf eine Zusammenarbeit konzentrieren, in­dem wir mehr Information aus Nordkorea selbst bekommen.

Wir wissen, dass es dort nach wie vor, gerade was die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln betrifft, große Probleme gibt. Wir sehen zum Zweiten, dass es intern einen Machtkampf um die Nachfolge des jetzigen Diktators gibt. Anscheinend hat das auch sehr stark mit den Raketentests zu tun. Wir müssen uns daher verstärkt auf diese Fragen, wo es auch um Bedürfnisse der Bevölkerung geht, konzentrieren und versuchen, einen Dialog mit Nordkorea aufzubauen, denn die Bedrohung durch Atom­waffen, die uns dort bevorsteht, ist eine so gewaltige, dass wir alle Mittel der Diplomatie einsetzen müssen, um da zu einem Konsens zu kommen.

 


Präsident Erwin Preiner: Wir gelangen nun zur 3. Anfrage, und ich bitte die Anfrage­stellerin, Frau Bundesrätin Mühlwerth, um deren Verlesung.

 


Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Minister, meine Frage lautet:

1683/M-BR/2009

„Wie beurteilen Sie die Irland-Garantien beim Vertrag von Lissabon, glauben Sie, dass diese Garantien nicht nur als solches von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden müssen, sondern überhaupt der gesamte Vertrag von Lissabon noch einmal ratifiziert werden soll?“

 


Präsident Erwin Preiner: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Sehr geehrte Frau Bundesrätin! Die Irland-Garantien sind derzeit in einem Beschluss der europäischen Staats- und Regierungschefs festgehalten. Wenn Sie diesen Beschluss lesen, finden Sie die Stelle, wo ausdrücklich steht, dass diese Garantien den Vertrag von Lissabon nicht ändern, sondern dass sie eine Interpretation dieses Vertrages darstellen. Das ist eine rechtliche Qualifikation, die sich selbst in den Garantien findet.

Allerdings muss man dazusagen, dass die irische Regierung darauf bestanden hat, zu einem späteren Zeitpunkt, etwa dann, wenn es einen nächsten Beitrittsvertrag gibt, diese Garantien in Form eines Protokolls an einen solchen Beitrittsvertrag, der ohnehin ratifiziert werden muss, anzuhängen. Das ist eine politische Forderung der irischen Regierung gewesen, der nach langen Verhandlungen auch entsprochen wurde, was so viel heißt wie, dass wir dann, wenn es einen nächsten Beitrittsvertrag gibt, auch ein Protokoll im Anhang finden werden, das diese Garantien noch einmal enthält.

Das ändert aber nichts an der rechtlichen Qualifikation, dass damit der Vertrag von Lissabon weder ergänzt noch geändert wird und somit der Vertrag selbst auch nicht neuerlich ratifiziert werden muss.

 


Präsident Erwin Preiner: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Der deutsche Verfassungsgerichtshof hat ja jetzt den Lissabon-Vertrag als solchen nicht in Frage


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite