BundesratStenographisches Protokoll780. Sitzung / Seite 28

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Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Minister, meine Fra­ge lautet:

1722/M-BR/2009

„Die neue Dienstrechtsnovelle, welche heute auch im Bundesrat beschlossen werden wird, sieht vor, dass auch anerkannte Flüchtlinge und subsidiär schutzberechtigte Per­sonen in den öffentlichen Dienst aufgenommen werden können. In welchen Bereichen des öffentlichen Dienstes können Sie sich vorstellen, dass anerkannte Flüchtlinge, ins­besondere subsidiär Schutzberechtigte, tätig werden können?“

 


Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Minister.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Vielleicht ist die Frage einfacher zu beantworten, wenn ich sage, wo ich es mir nicht vorstellen kann, weil die Richtlinie vorsieht, dass es Ausnahmen zugunsten österreichi­scher Staatsbürger geben sollte. Bei den Streitkräften, der Polizei, in der Rechtspflege, der Steuerverwaltung, beim diplomatischen Korps und in der Hoheitsverwaltung, sofern es sich nicht um administrative oder technische Tätigkeiten oder Instandhaltungsaufga­ben handelt, würde ich das nicht befürworten. Das geht auch gar nicht. In allen ande­ren Bereichen, in der allgemeinen Verwaltung, im Bereich der Lehrer und Lehrerinnen, im Polizeidienst – warum nicht, sage ich.

Es war schon bisher möglich, dass subsidiär Schutzberechtigte, anerkannte Asylwer­berinnen und Asylwerber aufgenommen werden konnten. Voraussetzung ist ein Ver­hältnis besonderer Verbundenheit zu Österreich, was allerdings von der Länge der Zeit, die diese Menschen da sind, noch nicht gegeben sein kann. Das könnte man nach einigen Jahren sowieso ändern und andenken, aber gleich nach Anerkennung würde ich das hinsichtlich jener Bereiche, die ich jetzt ausgenommen habe, so sehen.

 


Präsident Erwin Preiner: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Wird es dann auch, auf Ihre Antwort eingehend, so eine Art Prüfung der Integrationsfähigkeit geben?

 


Präsident Erwin Preiner: Bitte, Frau Minister.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Nein. Geachtet wird auf die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, was selbstverständlich ist, das ist klar. Das wird ja bei Aufnahme- und Bewerbungsge­sprächen sowieso dann auch überprüft, ob das tatsächlich der Fall ist. Mehr ist nicht nötig.

 


Präsident Erwin Preiner: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundesrat Mayer.

 


Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Ministerin, mit der Dienstrechts-No­velle konnte in § 39 der Reisegebührenvorschrift auch eine Ausweitung auf die ehema­ligen Polizeibereiche erreicht werden, was die pauschalierten Reisegebühren anbe­langt. Gibt es im Bereich der Reisegebühren zusätzliche Modernisierungsvorhaben im öffentlichen Dienst?

 


Präsident Erwin Preiner: Frau Minister, bitte.

 


Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Darf ich noch einen Nachsatz zu der vorhergehenden Frage der Bundesrätin Mühl­werth anbringen: Es ist logisch, dass die fachliche Voraussetzung auch da sein muss, nicht nur Deutsch in Wort und Schrift, sondern jemand, der sich bewirbt, egal, ob er subsidiär schutzberechtigt ist, österreichischer Staatsbürger, wie auch immer, hat, wenn er sich um eine Stelle bewirbt, auch die fachlichen Voraussetzungen mitzubrin-


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