BundesratStenographisches Protokoll782. Sitzung / Seite 13

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bedingungen gibt und der Arbeitgeber schlichtweg akzeptiert, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch ein privates Umfeld haben, das immer in irgendeiner Form auch ins Unternehmen mitgenommen wird, dann ist das ein Erfolgsfaktor für die Unter­nehmen.

Für uns ist interessant, dass wir jetzt in der Krise um 20 Prozent mehr Anfragen von Unternehmen für das Audit „Familie & Beruf“ haben als vorher. Das heißt, die Unter­nehmen erkennen zunehmend, dass das ein Faktor ist, der gerade in Krisenzeiten wichtig ist. Wir werden das natürlich weiterhin forcieren und gemeinsam mit den Unter­nehmen daran arbeiten, und zwar auch auf Gemeindeebene mit dem Audit „Familien­freundliche Gemeinde“, denn auch im Rahmen der Gemeinde sind die Unternehmen ein wichtiger Faktor. Wir sind bestrebt, in diesem Bereich gemeinsam mit den Gemein­debund die Rahmenbedingungen zu verbessern.

 


Präsident Peter Mitterer: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Mühlwerth.

 


Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, Sie haben bei der Hauptfrage durchaus Sympathien für Quoten, wenn es um Aufsichts­räte geht, erkennen lassen und festgestellt, dass Sie das durchaus befürworten könnten.

Staatsnahe Betriebe wären natürlich sehr geeignet, mit gutem Beispiel voranzugehen und das zu tun.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die staatsnahen Betrieben hier einmal mit gutem Beispiel vorangehen?

 


Präsident Peter Mitterer: Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Christine Marek: Ich denke, dass es wichtig ist, Frauen auf allen Ebenen zu forcieren, gerade in Entscheidungsfunktionen. Mir ist die Diskussion um die Aufsichtsratfunk­tionen viel zu kurz gegriffen, denn es kann doch nicht sein – um das jetzt ein bisschen überspitzt zu formulieren –, dass wir dafür kämpfen, dass Frauen verstärkt das kon­trollieren, was Männer in Managementfunktionen leisten und tun.

Tatsache ist, dass wir daran arbeiten müssen, dass auf allen Ebenen Frauen deutlich besser repräsentiert sind. Aber ich gebe Ihnen recht: Auch ich meine, dass die öffent­liche Hand dort, wo sie zum Teil oder zur Gänze Eigentümer von Unternehmen ist, eine besondere Verantwortung hat. Es darf nämlich nicht sein, dass wir einerseits die Wirtschaft in die Verantwortung nehmen, andererseits aber selbst nicht bereit sind, diesbezüglich in diesem Bereich etwas zu leisten, wo wir auch Verantwortung tragen.

Es ist ganz wesentlich, dass auch in diesen Unternehmen Verbesserungen erzielt wer­den. So freue ich mich etwa sehr, dass es gelungen ist, im ORF-Gesetz entsprechende Klauseln zum Thema Gleichbehandlung und Förderung von Frauen aliquot zum Bun­desgleichbehandlungsgesetz zu verankern. Dabei erhebt sich natürlich die Frage, ob es besser ist, in staatsnahen Betrieben mit Zwang oder auch mit tatsächlichen Anrei­zen vorzugehen. Ich meine, dass die zuständigen Regierungsmitglieder durchaus gefordert sind, sich dafür einzusetzen. In welcher Form das geschieht, ist mir egal. Jedenfalls tragen wir dafür aber eine wesentliche Verantwortung. Wir müssen in diesem Bereich auch Vorbild für die Wirtschaft sein. Wir können von der Wirtschaft nicht etwas verlangen, was wir selbst zu tun nicht bereit sind!

Tatsache ist – und das gilt für die Privatwirtschaft ebenso wie für den öffentlichen beziehungsweise halböffentlichen Bereich –: Niemand kann glauben, nachhaltig wirt­schaftlich erfolgreich zu sein, wenn man seine Talente ausschließlich aus weniger als 50 Prozent der Bevölkerung rekrutiert!

 


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