BundesratStenographisches Protokoll782. Sitzung / Seite 26

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

wusstsein zu schärfen, dass es einfach uncool ist, Alkohol zu trinken und Zigaretten zu rauchen, wenn man sehr jung ist.

Ich glaube, in diesem Bereich wird es ganz wesentlich sein, dranzubleiben, natürlich auch mit Gesundheitsprävention, Vorsorgeuntersuchungen beziehungsweise mit der gesundheitlichen Versorgung der Jugendlichen und jungen Menschen. Es wird wesent­liche Schritte geben müssen, aber auch da muss ich mangels Zuständigkeit auf den Gesundheitsminister verweisen.

Auch was die Schulen betrifft, wird wahrscheinlich Sensibilisierung und Bewusstseins­förderung ein wichtiger Aspekt sein. Da wäre die enge Kooperation gerade mit der Unterrichtsministerin und mit den Lehrerinnen und Lehrern ein ganz wesentlicher Aspekt. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsident Peter Mitterer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Bundesrätin Hladny.

 


Bundesrätin Waltraut Hladny (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, welche Verbesserungen für das Kindes- und Jugendwohl erwarten Sie sich durch das von Ihnen geplante Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz, welches ja von den NGOs massiv kritisiert wird?

 


Präsident Peter Mitterer: Frau Staatssekretärin, bitte.

 


Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Christine Marek: Frau Bundesrätin, es geht um die Berechenbarkeit, es geht darum, dass sich der Lebensmittelpunkt junger Menschen, die ja heute viel mobiler im länder­übergreifenden, im grenzüberschreitenden Leben sind, nicht immer nur in einem ein­zigen Bundesland abspielt, sondern dass es durchaus notwendig und sinnvoll ist, Harmonisierungen durchzuführen.

Ich verstehe auch die Kritik der NGOs nicht, die Sie angesprochen haben, wenn eben die einheitlichen Regelungen kritisiert werden, weil diese schon Sinn machen. Ich habe das auch bei der ersten Frage zu diesem Thema ganz klar gesagt: Es geht darum, zu fragen: Kann ich die bestehenden Bestimmungen überhaupt nachvollziehen, sind sie praxisnahe?

Wenn ich zum Beispiel in einem Bundesland den übermäßigen Alkoholkonsum für junge Menschen verbiete, frage ich: Wer entscheidet denn objektiv, was „übermäßiger“ Alkoholkonsum bedeutet? – Für den einen ist „übermäßig“ schon eine sehr geringe Menge, für den anderen ist „übermäßig“ sehr viel. Auch für die Gastronomiebetriebe, die ja hier auch in der Ziehung sind, weil sie Alkohol nach dem jeweiligen Landes­ge­setz an Jugendliche nicht oder eben nur eingeschränkt ausschenken dürfen, muss es eine Nachvollziehbarkeit der Regelungen geben. Und das ist etwas, was ich auch in vielen Gesprächen mit Jugendlichen – ich habe selber einen 16-jährigen Sohn – immer wieder gesehen habe, nämlich wie wichtig es ist, dass Gesetze, gerade wenn es um Regelungen für Jugendliche geht, transparent und klar verständlich sind, dass man nicht eine juristische Ausbildung braucht beziehungsweise irgendwelche Urteile, um diese Regelungen interpretieren zu können.

Ich glaube, das ist der ganz klare Nutzen für junge Menschen, dass man entsprechend bewusstseinsbildend tätig sein kann, weil die Bestimmungen der Länder bis jetzt oft so abweichend sind, dass man das rational und sachlich überhaupt nicht erklären kann. Beim Tierschutzgesetz war es überhaupt kein Thema, dass alle gesagt haben: Ein bundesweit einheitlicher gesetzlicher Rahmen ist notwendig und sinnvoll! Auch beim Bundesjugendschutzgesetz soll es einheitliche Standards geben, weil einfach teilweise so große Unterschiede, wenn man über die Landesgrenze fährt, vorherrschen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite