Sehr geehrter Herr Präsident!
Gemäß Artikel 50 Abs. 5 B-VG beehre ich mich Sie davon zu informieren, dass gemäß dem Ministerratsbeschluss der 60. Sitzung des Ministerrates am 11. Mai 2010 Verhandlungen mit der Republik Liberia zum Abschluss eines Abkommens über den Auskunftsverkehr in Steuersachen aufgenommen wurden.
Aufgrund der jüngsten internationalen Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich ein Abschluss eines Abkommens gemäß dem neuen OECD-Standard hinsichtlich des steuerlichen Informationsaustauschs von Bankauskünften als erforderlich herausgestellt.
Ich ersuche Sie um entsprechende Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen“
*****
„BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH Bundesministerium für europäische
und internationale Angelegenheiten
GZ : BKA-405.885/0008-IV/5/2010 GZ: BMeiA-EU.8.33.02/0004-\.2a/2010
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Parlament
Dr. Karl Renner Ring 1-3
1017Wien 17. Mai 2010
Sehr geehrter Herr Präsident!
Im Auftrag von Bundeskanzler Werner Faymann und Bundesminister Dr. Michael Spindelegger unterrichten wir Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 15. Dezember 2009 (Pkt. 27 des Beschl. Prot. Nr. 43) der Herr Bundespräsident am 21. Dezember 2009 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen zur Änderung des Protokolls (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen erteilt hat. Nach Vorliegen der gemäß Art 48 EUV erforderlichen Stellungnahmen und Zustimmungen kann mit der baldigen Einberufung einer Regierungskonferenz durch den Europäischen Rat gerechnet werden.
Zur näheren Information legen wir eine Kopie des Vortrages an den Ministerrat bei.
Mit besten Grüßen
Sektionschef Dr. Harald Dossi Botschafter Dr. Johannes Kyrle
Sektion Koordination Generalsekretär
Beilage“
„BUNDESKANZLERAMT BUNDESMINISTERIUM FÜR
EUROPÄISCHE UND
INTERNATIONALE ANGELEGENHEITEN
GZ. 405.885/0009-IV/5/2009 GZ.BMeiA-EU.3.18.22/0022-III.1/2009
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite