unabhängig sind. Sie können mir glauben, ich habe jedes Interesse der Welt daran, dafür zu sorgen, dass ich einen Beitrag dazu leisten kann, dass es in Österreich sowohl eigenständige Medien gibt, als auch möglichst unabhängige Medien, die, auch wenn man sich über das eine oder andere subjektiv ärgert, weil man anderer Meinung ist, doch den Vorzug haben, dass sie dem Land und der Unabhängigkeit verpflichtet sind.
Bei allen Fehlleistungen, die es geben kann und die jeder persönlich von Fall zu Fall verschieden beurteilen wird, ist es doch ein beruhigendes Gefühl, so etwas als Staat und damit auch als Regierungschef vorzufinden. Daher bin ich für alle Überlegungen, die sich, auch über den ORF hinaus gehend – ich beziehe da durchaus auch Private mit ein, die einen öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllen –, damit befassen, wie diese langfristige Finanzierung geschehen kann.
Bevor wir sagen, wir sind für eine bestimmte Abgabe, müssen wir jedoch alle Abgaben miteinander vergleichen; das wissen Sie. Wenn wir uns immer nur sozusagen Überschriften beziehungsweise Varianten von Abgaben abschauen, die es in anderen Ländern gibt, und diese dann bei uns einführen, so hätte das die Eigenwilligkeit, dass es ein Vielfaches ist, weil vielleicht andere Länder Abgaben, die wir schon haben, nicht haben. Also: Für die Diskussion der langfristigen Sicherung haben Sie mich als Partner, aber betreffend die Frage, ob das zu einer Abgabe führen muss, beteilige ich mich gerne am Diskussionsprozess. (Beifall bei der SPÖ.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Die Fragestunde ist beendet. Danke, Herr Bundeskanzler. (Allgemeiner Beifall.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten Anfragebeantwortungen 2542/AB bis 2547/AB beziehungsweise jener Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten sowie des Bundesministers für Finanzen betreffend Aufnahme von Verhandlungen mit der Republik Kosovo, der Ukraine, der Republik Mazedonien und der Republik Türkei über kulturelle Zusammenarbeit sowie mit der Republik Albanien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit und mit der Republik Tadschikistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 9)
*****
Schreiben des Bundesministers für Finanzen und des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
„Josef Pröll BUNDESMINISTERIUM
Finanzminister FÜR FINANZEN
Herrn Präsidenten
des Bundesrates
Parlament Wien, am 18. Juni 2010
1017 Wien GZ: BMF-010221/1054-IV/4/2010
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