BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 36

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Frauen zum Zug kommen sollen, bedeutet natürlich noch lange nicht, dass das schnell erreicht wird. Aber das ist zumindest ein Prozess, der klarstellt, dass die 45-prozentige Frauenquote und deren Erreichung auch bei allen Neubestellungen vorgesehen ist, die es derzeit gibt, und darin einbezogen ist. Das betrifft sämtliche Verwendungs- und Ent­lohnungsgruppen.

Bei Gremien und Organen ist daher – und das ist auch so beschlossen worden – auf eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter Bedacht zu nehmen. Gesetzliche Einrichtungen und Regelungen dafür – das wissen Sie – gibt es natürlich bei der Gleich­stellungskommission, den Gleichstellungsbeauftragten und der Arbeitsgruppe für Gleich­stellungsfragen.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zusatzfrage? – Bitte, Bundesrat Podgor­schek.

 


Bundesrat Elmar Podgorschek (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Bundes­kanzler! Da in dem unter Tagesordnungspunkt 1 zu beschließenden neuen ORF-Ge­setz der ORF die sogenannte Gebührenbefreiung in den nächsten vier Jahren abgegol­ten erhalten soll, und zwar in den Jahren 2010 und 2011 mit je 50 Millionen € und in den Jahren 2012 und 2013 mit je 30 Millionen €, ist die erste Tranche für 2010 dem ORF be­reits zugegangen.

Als Bedingung wurde unter anderem der Ausbau der Barrierefreiheit für Hör- und Seh­behinderte auf 45 Prozent bis Ende 2011 vorgeschrieben. Laut dem Budgetplan und dem Konzept des ORF ist aber nur eine Ausbaustufe von 40 Prozent vorgesehen.

Ist dies nicht ein Grund dafür, 2011 dem ORF die zweite Tranche von 50 Millionen € nicht auszubezahlen, da bereits eine der ersten Forderungen nicht erfüllt werden kann?

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Ich bin natürlich in den Details der Budgeterstellung und den Möglichkeiten, die es nach der Budgeterstellung gibt, Ziele zu erreichen, nicht verantwortlich, und daher werde ich mich in diese Details auch nicht einmischen. Aber prinzipiell können wir über eine so gute Beziehung zu den Verantwortlichen, und zwar gemeinsam, im ORF, berichten, dass wir, wenn wir eine derartige Frage zu klären ha­ben, nicht drohen müssen – wir haben ohnehin die Möglichkeit, zu sagen, dass diese Mittel auch an die Einhaltung gebunden sind –, sondern einfach Gespräche einleiten können. Das halte ich für das Sinnvollste. Und ich kenne Dr. Ostermayer schon lange und kann daher sagen: Ich bin überzeugt davon, er ist dazu auch ohne Drohung in der Lage. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Bundes­rat Schennach.

 


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, da diese Arbeitsgruppe zwei wichtige Fragen bis 2011 beraten und hoffentlich im Sinne ei­nes schlanken Unternehmens lösen wird, eine ganz andere Frage meinerseits. In Euro­pa diskutieren wir eine Medienabgabe pro Haushalt. In Deutschland wurde diese be­reits eingeführt, weil die Endgeräte, das Fernsehgerät, das Radiogerät, gar nicht mehr das künftige Mediennutzungsverhalten darstellen.

Sind Sie bereit, in den nächsten Jahren in Österreich über eine Medienabgabe pro Haus­halt anstelle der bisherigen Fernseh- und Radiogebühren zu diskutieren?

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Werner Faymann: Ich bin jedenfalls dafür, eine Diskussion darüber zu führen, wie wir langfristig Medien in unserem Land sicherstellen können, die möglichst


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