Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Es ist dies nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.
Ich begrüße Herrn Staatssekretär Dr. Ostermayer in unserer Mitte. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das KommAustria-Gesetz, das Telekommunikationsgesetz 2003, das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006, das ORF-Gesetz, das Privatfernsehgesetz, das Privatradiogesetz und das Fernseh-Exklusivrechtegesetz geändert werden (611 d.B. und 761 d.B. sowie 8327/BR d.B. und 8338/BR d.B.)
2. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984 und das Presseförderungsgesetz 2004 geändert werden (762 d.B. sowie 8339/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin zu beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Diesner-Wais. – Bitte.
Berichterstatterin Martina Diesner-Wais: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das KommAustria-Gesetz, das Telekommunikationsgesetz 2003, das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006, das ORF-Gesetz, das Privatfernsehgesetz, das Privatradiogesetz und das Fernseh-Exklusivrechtegesetz geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984 und das Presseförderungsgesetz 2004 geändert werden.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.
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