BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 53

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Ich möchte zum Schluss noch einmal wiederholen: Es ist ein wirklich wesentliches Ge­setz. Wer Österreich im Fernsehen sehen will, und zwar in der Politik, im Sport, in der Kultur, in der Lebensart, der muss sich zu diesem ORF in dieser Form bekennen und der sollte dieses Gesetz unterstützen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

11.04


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Mayer. – Bitte.

 


11.04.31

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staats­sekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich nur den Worten des Kollegen Kalina in Bezug auf Kollegen Schennach anschließen. Wenn jemand von seiner Rede­zeit, die ja nicht kurz war, 95 Prozent dafür aufwendet, ein Gesetz zu loben, es dann auch noch zu 95 Prozent als ein sehr gutes Gesetz bezeichnet, und dann doch nicht zustimmt, na ja, dann kann man sich seinen Teil denken. Jede Partei und jede Insti­tution, die ein Wahlergebnis, beispielsweise bei einer Vorsitzendenwahl, von 95 Pro­zent hat, würde jubeln, aber das ist ja in eurer Partei nicht unbedingt vorgesehen, Kol­lege Schennach.

Außerdem: Von Schamrot-Werden oder Sich-Schwarzärgern, wenn dieses Gesetz dann schlussendlich vom Verfassungsgerichtshof, wie du gemeint hast, gekippt wird, kann keine Rede sein. Wenn ich nicht dein vorgeschrittenes Alter vor Augen hätte, würde ich sagen, du bist ja noch grün hinter den Ohren, Herr Kollege Schennach! Aber das ist ein anderes Thema, und ich möchte da jetzt wirklich nicht polemisch werden, sondern eini­ges klarstellen.

Mit diesem ORF-Gesetz sichern wir auf der einen Seite das Leitmedium ORF ab, ma­chen es fit für die Zukunft, und auf der anderen Seite erhalten wir die Medienvielfalt, die Medienlandschaft, werden doch damit gewisse Rahmenbedingungen festgelegt, die den Zugang zum Markt zu gleichen Bedingungen ermöglichen.

Das ORF-Gesetz ist bei genauer Betrachtung natürlich auch ein Mediengesetz, von dem, wie erwähnt, alle tangiert sind – die Printmedien genauso wie die privaten Rund­funkstationen wie selbstverständlich auch der ORF. Ich habe schon gesagt, es ist ein Gesetz, mit dem versucht wird, faire Wettbewerbsbedingungen, faire Rahmenbedingun­gen für alle Marktteilnehmer zu schaffen.

Dem ORF, der klar als öffentlich-rechtliches Medienunternehmen positioniert ist, kommt aus all diesen Gründen eine ganz besondere Verpflichtung zu. Auf der einen Seite hat er das Privileg der Gebühreneinhebung, auf der anderen Seite hat der ORF eine be­sondere Verpflichtung in puncto Inhalt und Programm und sind ihm auch Werbebe­schränkungen auferlegt – ein Punkt, mit dem er sich von anderen Fernsehanstalten wohltuend abhebt, sind doch die andauernden Werbeunterbrechungen nicht jedermanns Sache.

Bei wohlmeinender Betrachtung scheint es bei den Beschränkungen für den ORF in puncto Werbung gelungen zu sein, wie Kollege Kalina ausgeführt hat, einen Weg zu finden, der für das Unternehmen erträglich ist, aber doch eine große Herausforderung darstellt. Trotz aller Auflagen für den ORF sollte es gelingen, sich inhaltlich so zu posi­tionieren, dass ein Österreich-orientiertes, heimisches Programm geboten wird, sowohl im Nachrichtenbereich als auch im Unterhaltungssegment.

Wir schaffen mit diesem Gesetz auch eine weisungsfreie und unabhängige Medienbe­hörde, wie im Ausschuss bereits dargelegt – an dieser Stelle darf ich mich auch für die sehr guten Informationen im Ausschuss bedanken –, die einerseits über die Einhaltung


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