BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 54

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des öffentlich-rechtlichen Auftrags des Unternehmens und andererseits natürlich auch über die sorgsame Verwendung der Steuergelder wachen soll.

Die spezielle Förderung in Höhe von 160 Millionen € in den nächsten vier Jahren wur­de schon erwähnt. Ich denke, es ist wichtig, dass nach dem im Jahre 1999 geschaffe­nen Gebührenbefreiungsgesetz nun letztendlich eine Abgeltung dieser Gebühren erfolgt, um dem ORF neue Möglichkeiten zu geben und um natürlich auch dieses Struktur- und Sparkonzept, das er sich vorgenommen hat, umsetzen zu können, um den ORF fit zu machen, sodass er nach diesen vier Jahren ohne diese Subvention ausgeglichen bi­lanzieren kann.

Kollege Schennach hat auch daran Kritik geübt, aber es ist für uns in diesem Zusammen­hang wichtig, auch die Privaten zu fördern. Es wird eine Verdreifachung der Förderung ge­ben, und das ist eine gute Geschichte, um Chancengleichheit am Markt zu gewährleisten.

Herr Kollege Schennach, auch die Privaten unterliegen in gewissem Sinne einfach markt­wirtschaftlichen Prinzipien. Von dir als Unternehmer, der du ja selbst auch diesen Prin­zipien unterliegst, kann man doch diesbezüglich Verständnis erwarten. Also diese Argu­mentation verstehe ich überhaupt nicht. (Bundesrat Schennach: Nicht einmal 10 Prozent der Refundierung ...!)

Es kommt zu einer Verdreifachung der Förderungen. Auch die Privaten müssen sich in diesem marktwirtschaftlichen Segment bestätigen. Wenn ich höre, dass durch Pro­grammfenster 280 Millionen an Werbeeinnahmen an Private fließen, dann kann man natürlich auch davon sprechen, dass sich auch diese Privaten dem Markt fügen und nicht höchst subventioniert sind. Das kann man hier in aller Form anmerken.

Meiner Überzeugung nach auch ein ganz wesentlicher Punkt ist Folgender, Herr Staats­sekretär: Es gibt ein klares Bekenntnis zu den Landesstudios, und das, denke ich, soll­te auch für uns Bundesräte, für uns als Vertreter der Länder einen besonderen Stellen­wert haben. Es gibt ein uneingeschränktes Bekenntnis zu den Landesstudios. Sie ha­ben eine wichtige regionale Funktion, eine wichtige Funktion für das kulturelle Angebot und auch eine wichtige demokratiepolitische Funktion. Deshalb ist das für mich auch ein besonders wichtiger Punkt in diesem Gesetz.

Ich möchte abschließend noch eine Kritik anbringen; es wurde heute auch schon er­wähnt, es geht um die Online-Bereiche der Landesstudios. Da gibt es für den ORF die Einschränkung, dass auf diesen Internetplattformen nur noch 80 Tagesmeldungen pro Bundesland und pro Kalenderwoche möglich sind. Das bedeutet, dass es ein Limit von etwa elf Meldungen pro Tag gibt. Das ist schon eine massive Einschränkung des Infor­mationsauftrages. Wenn man daran denkt, dass insbesondere die jungen Leute über diese Internetforen kommunizieren und diskutieren, auch über Facebook et cetera, und diese Diskussion dann auf diesen Internetplattformen der Landesstudios nicht mehr mög­lich ist, dann ist das für mich schon eine Beschränkung, die es einfach anzumerken gilt. Wir haben diese Information bereits gestern im Ausschuss erhalten.

Summa summarum ist das also ein gutes Gesetz, ein sehr gutes Gesetz, dem meine Fraktion natürlich gerne ihre Zustimmung geben wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

11.12


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundes­rat Podgorschek. – Bitte.

 


11.12.07

Bundesrat Elmar Podgorschek (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Vizepräsi­dentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Solange ich mich erinnern kann, ist der ORF


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