BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 56

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produktionen am Gesamtprogramm wird gesteigert, damit amerikanische oder sonstige Massenprodukte nicht noch mehr den öffentlich-rechtlichen Auftrag verwässern.

Weitere Punkte sind: Das Radio-Symphonieorchester konnte als wichtige kulturelle Vi­sitenkarte Österreichs erhalten werden. Der ORF beschleunigt die Umsetzung eines bar­rierefreien Programms für Hör- und Sehbehinderte. Die Erfüllung des ORF-Programm­auftrags wird verstärkt kontrolliert. Der ORF ist daher zur Qualitätssicherung verpflich­tet.

Dies sind Gründe, warum wir heute diesem Gesetz zustimmen werden, wobei ich trotz­dem anführen möchte, dass unsere Forderung nach Abschaffung der Zwangsgebühren durch Einführung einer gerechteren und transparenten Medienförderung nach wie vor in vollem Umfang aufrechterhalten bleibt. (Beifall bei der FPÖ.)

11.18


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt nun Herr Staatssekretär Dr. Os­termayer. – Bitte.

 


11.18.14

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Ganz speziell begrüßen möch­te ich die neu angelobte Bundesrätin Inge Posch aus dem Burgenland. Es freut mich sehr.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich zu bedanken, einerseits beim Koalitionspart­ner, beim Klubobmann Kopf und seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, mit denen ich in den letzten eineinhalb Jahren sehr viel Zeit verbracht habe, gerade zu dem The­ma, über das wir heute sprechen. Ich möchte mich aber auch bei den anderen Klubs für die konstruktiven Gespräche bedanken, die es im Vorfeld der Beschlussfassung im Nationalrat gegeben hat.

Wir reden nicht nur über das ORF-Gesetz, sondern wir reden hier über die umfangreichs­te Reform im mediengesetzlichen Bereich der letzten neun Jahre. Es wird erstmals – es wurde schon von meinen Vorrednern gesagt – eine unabhängige Medienbehörde geschaffen, etwas, worüber lange diskutiert wurde und was jetzt verwirklicht wird. Es wurde die Refundierung der Gebühren beschlossen. Josef Kalina hat es schon gesagt, es wurden 1999 mit der Gebührenbefreiung Einschnitte für den ORF beschlossen, wäh­rend es in anderen Bereichen selbstverständlich war, dass dem Unternehmen soziale Entlastungen der Bevölkerung abgegolten werden.

Wir reden über die Erhöhung einer Förderung, die letztes Jahr erstmals geschaffen wur­de, nämlich die Medienförderung für private Fernseh- und Rundfunkunternehmen. Die Erhöhung – auch das wurde schon gesagt – ist eine Verdreifachung. Wir reden in die­sem Zusammenhang über die Änderung von insgesamt acht Gesetzen; davon ein Ver­fassungsgesetz.

Ziel war von Anfang an, dass man in diesem demokratiepolitisch wichtigen und heiklen Bereich eine möglichst breite Einigung erreicht – Einigung jetzt nicht nur mit den politi­schen Akteuren, sondern insgesamt auch mit den Akteuren in diesem Feld, also mit den Medienunternehmen einerseits im printmedialen Bereich, andererseits im Rundfunkbe­reich. Nicht aus den Augen gelassen dabei wurden natürlich immer auch die Seher/Se­herinnen und Hörer/Hörerinnen, um den Fokus darauf nicht zu verlieren.

Natürlich gibt es – wie bei jedem Gesetz – von verschiedenen Seiten Kritik. Ein Gesetz, bei dem man das Ziel vor Augen hat, möglichst viele Interessen zu bündeln, führt im­mer auch dazu, dass es ein Kompromiss ist. Ich glaube und hoffe, dass wir ein Maxi­mum erreicht haben. Herr Bundesrat Schennach hat gesagt, das Gesetz sei zu 95 Pro-


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