produktionen am Gesamtprogramm wird gesteigert, damit amerikanische oder sonstige Massenprodukte nicht noch mehr den öffentlich-rechtlichen Auftrag verwässern.
Weitere Punkte sind: Das Radio-Symphonieorchester konnte als wichtige kulturelle Visitenkarte Österreichs erhalten werden. Der ORF beschleunigt die Umsetzung eines barrierefreien Programms für Hör- und Sehbehinderte. Die Erfüllung des ORF-Programmauftrags wird verstärkt kontrolliert. Der ORF ist daher zur Qualitätssicherung verpflichtet.
Dies sind Gründe, warum wir heute diesem Gesetz zustimmen werden, wobei ich trotzdem anführen möchte, dass unsere Forderung nach Abschaffung der Zwangsgebühren durch Einführung einer gerechteren und transparenten Medienförderung nach wie vor in vollem Umfang aufrechterhalten bleibt. (Beifall bei der FPÖ.)
11.18
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt nun Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer. – Bitte.
11.18
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Ganz speziell begrüßen möchte ich die neu angelobte Bundesrätin Inge Posch aus dem Burgenland. Es freut mich sehr.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich zu bedanken, einerseits beim Koalitionspartner, beim Klubobmann Kopf und seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, mit denen ich in den letzten eineinhalb Jahren sehr viel Zeit verbracht habe, gerade zu dem Thema, über das wir heute sprechen. Ich möchte mich aber auch bei den anderen Klubs für die konstruktiven Gespräche bedanken, die es im Vorfeld der Beschlussfassung im Nationalrat gegeben hat.
Wir reden nicht nur über das ORF-Gesetz, sondern wir reden hier über die umfangreichste Reform im mediengesetzlichen Bereich der letzten neun Jahre. Es wird erstmals – es wurde schon von meinen Vorrednern gesagt – eine unabhängige Medienbehörde geschaffen, etwas, worüber lange diskutiert wurde und was jetzt verwirklicht wird. Es wurde die Refundierung der Gebühren beschlossen. Josef Kalina hat es schon gesagt, es wurden 1999 mit der Gebührenbefreiung Einschnitte für den ORF beschlossen, während es in anderen Bereichen selbstverständlich war, dass dem Unternehmen soziale Entlastungen der Bevölkerung abgegolten werden.
Wir reden über die Erhöhung einer Förderung, die letztes Jahr erstmals geschaffen wurde, nämlich die Medienförderung für private Fernseh- und Rundfunkunternehmen. Die Erhöhung – auch das wurde schon gesagt – ist eine Verdreifachung. Wir reden in diesem Zusammenhang über die Änderung von insgesamt acht Gesetzen; davon ein Verfassungsgesetz.
Ziel war von Anfang an, dass man in diesem demokratiepolitisch wichtigen und heiklen Bereich eine möglichst breite Einigung erreicht – Einigung jetzt nicht nur mit den politischen Akteuren, sondern insgesamt auch mit den Akteuren in diesem Feld, also mit den Medienunternehmen einerseits im printmedialen Bereich, andererseits im Rundfunkbereich. Nicht aus den Augen gelassen dabei wurden natürlich immer auch die Seher/Seherinnen und Hörer/Hörerinnen, um den Fokus darauf nicht zu verlieren.
Natürlich gibt es – wie bei jedem Gesetz – von verschiedenen Seiten Kritik. Ein Gesetz, bei dem man das Ziel vor Augen hat, möglichst viele Interessen zu bündeln, führt immer auch dazu, dass es ein Kompromiss ist. Ich glaube und hoffe, dass wir ein Maximum erreicht haben. Herr Bundesrat Schennach hat gesagt, das Gesetz sei zu 95 Pro-
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