BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 60

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nach Maßgaben des Gleichstellungsplanes auf eine Beseitigung von Benachteiligun­gen von Frauen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis hinzuwirken. Frauen sind unterrepräsentiert, wenn ihr Anteil in der Stiftung weniger als 45 von 100 beträgt. Auf Vorschlag der Arbeitsgruppe hat die Generaldirektorin/der Generaldirektor einen Gleich­stellungsplan zu erstellen. Im Gleichstellungsplan ist festzulegen, in welcher Zeit und mit welchen Maßnahmen eine bestehende Unterrepräsentation sowie bestehende Be­nachteiligungen beseitigt werden können. Solange der Frauenanteil von 45 von 100 nicht erreicht ist, ist Frauen bei gleicher Qualifikation der Vorrang bei Aufnahmen zu geben, ebenso bei Aus- und Weiterbildung sowie beim beruflichen Aufstieg. Die Aus­schreibungen von Arbeitsplätzen und Funktionen dürfen keine Kriterien enthalten, die auf ein bestimmtes Geschlecht schließen lassen. Das Personalauswahlverfahren ist transparent und nachvollziehbar zu gestalten.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist nur ein Teil des Gesetzes, für uns Frau­en aber ein sehr, sehr wichtiger.

Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt zu sprechen kommen, der mir sehr wichtig ist, und zwar auf den barrierefreien Zugang für Menschen mit Einschränkungen, der in einem Round-Table-Gespräch mit Behinderten- und Seniorenorganisationen erreicht werden konnte.

Derzeit untertitelt der ORF bereits 33 Prozent seines TV-Angebotes. Im nächsten Jahr soll dieser Anteil auf 45 Prozent steigen, Ende des Jahres 2011 sollen 55 Prozent er­reicht werden. Beim Ausbau der Untertitel soll Live-Sportereignissen und -Parlaments­übertragungen Priorität eingeräumt werden. In den nächsten zwei Jahren will der ORF rund 50 Serienfolgen und rund zwölf eigenproduzierte Spielfilme in Hörfilmfassung her­stellen. Dieser Service und dessen Ausbau sind ein wesentlicher Schritt zur Barriere­freiheit und ermöglichen 318 000 blinden und sehbehinderten Menschen, am Programm des ORF teilzuhaben.

Meine Fraktion wird diesem Gesetz zustimmen, da es ein wichtiger Schritt in die richti­ge Richtung ist. (Beifall bei der SPÖ.)

11.36


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundes­rat Saller. – Bitte.

 


11.36.59

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Anlässlich des neuen Gesetzes und der damit verbunde­nen Möglichkeiten möchte ich kurz etwas zum Thema Seniorinnen/Senioren und ORF sagen. Dieses Thema ist in der Vergangenheit – sagen wir einmal – über weite Stre­cken sehr stiefmütterlich behandelt worden. Tatsache ist, die Senioren sind die größte ORF-Zielgruppe, ebenfalls Tatsache ist, dass die meisten Zuhörer und Zuseher über 50 Jahre alt sind, und ebenfalls Tatsache ist, dass ORF 2 74 Prozent und ORF 1 immer­hin noch 40 Prozent sehen.

Diese treue Mehrheit fordert besondere Information und auch Rücksichtnahme. Es ist natürlich richtig und wichtig, jährlich umfassend über Pensionsverhandlungen zu be­richten oder ständig zu sprechen über die Unfinanzierbarkeit des Pensionssystems – unterschwellig sind daran ja immer nur die Senioren schuld –, aber das allein kann es nicht sein. Wir brauchen dringend mehr Information zu gesellschaftlich wichtigen The­men in TV und Radio auch in Richtung Seniorinnen und Senioren.

Wir brauchen die Verstärkung des Dialogs der Generationen. Wir haben wohl und brau­chen keinen Generationenkonflikt. Senioren sind eine bunte Altersgruppe geworden. Früher hat es drei Gruppen gegeben, jung, aktiv und alt, inzwischen hat sich das ver-


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