nach Maßgaben des Gleichstellungsplanes auf eine Beseitigung von Benachteiligungen von Frauen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis hinzuwirken. Frauen sind unterrepräsentiert, wenn ihr Anteil in der Stiftung weniger als 45 von 100 beträgt. Auf Vorschlag der Arbeitsgruppe hat die Generaldirektorin/der Generaldirektor einen Gleichstellungsplan zu erstellen. Im Gleichstellungsplan ist festzulegen, in welcher Zeit und mit welchen Maßnahmen eine bestehende Unterrepräsentation sowie bestehende Benachteiligungen beseitigt werden können. Solange der Frauenanteil von 45 von 100 nicht erreicht ist, ist Frauen bei gleicher Qualifikation der Vorrang bei Aufnahmen zu geben, ebenso bei Aus- und Weiterbildung sowie beim beruflichen Aufstieg. Die Ausschreibungen von Arbeitsplätzen und Funktionen dürfen keine Kriterien enthalten, die auf ein bestimmtes Geschlecht schließen lassen. Das Personalauswahlverfahren ist transparent und nachvollziehbar zu gestalten.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist nur ein Teil des Gesetzes, für uns Frauen aber ein sehr, sehr wichtiger.
Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt zu sprechen kommen, der mir sehr wichtig ist, und zwar auf den barrierefreien Zugang für Menschen mit Einschränkungen, der in einem Round-Table-Gespräch mit Behinderten- und Seniorenorganisationen erreicht werden konnte.
Derzeit untertitelt der ORF bereits 33 Prozent seines TV-Angebotes. Im nächsten Jahr soll dieser Anteil auf 45 Prozent steigen, Ende des Jahres 2011 sollen 55 Prozent erreicht werden. Beim Ausbau der Untertitel soll Live-Sportereignissen und -Parlamentsübertragungen Priorität eingeräumt werden. In den nächsten zwei Jahren will der ORF rund 50 Serienfolgen und rund zwölf eigenproduzierte Spielfilme in Hörfilmfassung herstellen. Dieser Service und dessen Ausbau sind ein wesentlicher Schritt zur Barrierefreiheit und ermöglichen 318 000 blinden und sehbehinderten Menschen, am Programm des ORF teilzuhaben.
Meine Fraktion wird diesem Gesetz zustimmen, da es ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist. (Beifall bei der SPÖ.)
11.36
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Saller. – Bitte.
11.36
Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Anlässlich des neuen Gesetzes und der damit verbundenen Möglichkeiten möchte ich kurz etwas zum Thema Seniorinnen/Senioren und ORF sagen. Dieses Thema ist in der Vergangenheit – sagen wir einmal – über weite Strecken sehr stiefmütterlich behandelt worden. Tatsache ist, die Senioren sind die größte ORF-Zielgruppe, ebenfalls Tatsache ist, dass die meisten Zuhörer und Zuseher über 50 Jahre alt sind, und ebenfalls Tatsache ist, dass ORF 2 74 Prozent und ORF 1 immerhin noch 40 Prozent sehen.
Diese treue Mehrheit fordert besondere Information und auch Rücksichtnahme. Es ist natürlich richtig und wichtig, jährlich umfassend über Pensionsverhandlungen zu berichten oder ständig zu sprechen über die Unfinanzierbarkeit des Pensionssystems – unterschwellig sind daran ja immer nur die Senioren schuld –, aber das allein kann es nicht sein. Wir brauchen dringend mehr Information zu gesellschaftlich wichtigen Themen in TV und Radio auch in Richtung Seniorinnen und Senioren.
Wir brauchen die Verstärkung des Dialogs der Generationen. Wir haben wohl und brauchen keinen Generationenkonflikt. Senioren sind eine bunte Altersgruppe geworden. Früher hat es drei Gruppen gegeben, jung, aktiv und alt, inzwischen hat sich das ver-
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