Suchenden bei beiden Gerichtshöfen besonders im Auge haben, wird sicherlich niemanden überraschen.
In diesem Zusammenhang möchte ich daher zu Beginn doch einige Sorgen im Hinblick auf den Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck bringen. Erstens konnten, obwohl die Beschwerdefälle um insgesamt 16 Prozentpunkte zurückgegangen sind, bedauerlicherweise die noch offenen Rechtssachen nicht wirklich abgebaut werden. Zweitens ist die Zahl der Erledigungen bedauerlicherweise wieder leicht zurückgegangen. Vor dem Hintergrund des Artikels 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention nehmen wir daher mit Sorge zur Kenntnis, dass die Zahl der Verfahren, welche länger als drei Jahre beim Gerichtshof anhängig sind, auch leider wieder gestiegen ist.
Werte Kolleginnen und Kollegen, diese Sorgen möchte ich im Rahmen der Diskussion zu den Berichten doch deutlich zum Ausdruck bringen.
Zum Bericht des Verfassungsgerichtshofes möchte ich es als erfreulich hervorheben, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer mit acht Monaten nicht nur für unseren Gerichtshof, sondern auch im internationalen Vergleich eine hervorragende Statistik ist, wozu ich dem Verfassungsgerichtshof sehr herzlich gratulieren möchte.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte in diesem Zusammenhang nicht den Eindruck vermitteln, dass die Dauer des Verfahrens für uns das Alleinseligmachende ist. Zweifelsohne sind Fragen der Qualität, aber auch der Struktur des Verfahrens ebenso wichtig, und da habe ich die gesamte Problematik des Asyls noch gar nicht angesprochen.
Es würde an dieser Stelle zu weit führen, das Verfassungsprojekt zweistufiges Verwaltungsgerichtsverfahren besonders zu strapazieren. Wir haben es auf der einen Seite im Ausschuss diskutiert, aber auch heute mit unserem geschätzten Bundeskanzler in der Fragestunde schon vertiefen können. Dieses Verfassungsprojekt wird unseres Erachtens auf beide Gerichtshöfe zweifelsohne eine unmittelbare Auswirkung haben.
Abschließend, werte Kolleginnen und Kollegen, möchte ich daher aus unserer Sicht noch anmerken, dass beide Berichte für uns im Ausschuss eine hervorragende Gelegenheit waren, aktuelle Dinge beider Gerichtshöfe, des Verwaltungsverfahrensrechts, aber auch der verfassungsrechtlichen Problematik, gemeinsam zu diskutieren. Beide Vizepräsidenten standen uns im Ausschuss für diese Diskussionen und Beratungen zur Verfügung, wofür ich mich an dieser Stelle auch nochmals recht herzlich bedanken möchte.
In diesem Sinne möchte ich daher für unsere Fraktion festhalten, dass wir beide Berichte sehr gerne zur Kenntnis nehmen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
11.50
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mayer. – Bitte, Herr Kollege.
11.50
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eingangs gleich der Kernsatz dieser Berichte: Beide Gerichtshöfe sind dauernd und strukturell überbelastet; und das stellt nicht nur das klaglose Funktionieren der Verwaltung in Frage, sondern beeinträchtigt natürlich auch das immer und überall gepriesene Bürgerservice. Und das ist für mich schon eine ganz wichtige Frage.
Woher könnte Abhilfe kommen? – Natürlich aus der Politik, nämlich durch die Umsetzung des Regierungsprogramms, wo im Rahmen des Verfassungsreformprojektes ja die
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite