BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 62

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aber deshalb können wir hier aufzeigen, dass wir diese Vorgangsweise, wie ich hoffe, bei künftigen Mediengesetzen nicht noch einmal erleben werden. – Danke.

11.43


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und weitere Gesetze geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Publizistikförderungsgesetz 1984 und das Presseförderungsgesetz 2004 geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

11.44.213. Punkt

Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtsho­fes für das Jahr 2008 (III-387-BR/2010 d.B. sowie 8340/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Petritz. Ich bitte um den Bericht.

 


11.44.40

Berichterstatter Karl Petritz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Mei­ne sehr verehrten Damen und Herren! Der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über die Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2008 liegt in schriftlicher Form vor. Ich nehme daher von einer Verlesung Abstand und stelle den Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Klug. – Bitte.

 


11.45.27

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zum vorliegenden Ta­gesordnungspunkt, den Berichten der beiden Gerichtshöfe, möchte ich voranstellen, dass der besondere Dank meiner Fraktion den Verfassern dieser beiden Berichte gilt. Diese Berichte sind nicht nur strukturell hervorragend gegliedert, sondern bieten auch den einschlägig Interessierten wichtige Informationen zu beiden Gerichtshöfen. (Vize­präsident Mag. Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Dass aus sozialdemokratischer Sicht und aus unserem Blickwinkel die Rechtsschutz Suchenden von besonderer Bedeutung sind und wir die Situation der Rechtsschutz


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