In diesem Zusammenhang ganz wichtig ist die Umsetzung der Regelungen für die europäische Bürgerinitiative. Da geht es also um das Ziel, das man sich im Lissabon-Vertrag gesetzt hat: die Bürger und Bürgerinnen Europas intensiver am Meinungsbildungsprozess und in der Folge auch am Gesetzgebungsprozess teilnehmen zu lassen; wobei es aber erforderlich ist, noch detaillierter auszuarbeiten, wie das erfolgen soll. Das soll noch in diesem Jahr passieren. Wir von Österreich aus haben ja schon einen Vorschlag für eine Bürgerinitiative gemacht.
Der letzte Punkt, den ich erwähnen will, führt mich zurück zum Ausgangspunkt: Ein wesentliches Thema in diesem Arbeitsprogramm ist das Thema Geschlechtergleichstellung. Ich glaube nicht, dass das allein der Grund dafür war, weshalb ausschließlich Frauen vor mir gesprochen haben, aber es ist jedenfalls ein wesentlicher Punkt, wobei sich Österreich sehr intensiv dafür eingesetzt hat, dass das als Strategieziel der Europäischen Kommission festgelegt wird.
Dazu haben auch die Spanier einiges gemacht, so zum Beispiel in der Frage Väterkarenz beziehungsweise Babymonat. Details, um die es da geht und die auszuarbeiten sind, hat ja Frau Bundesrätin Blatnik schon angeführt, nämlich gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit, gleiches Entgelt für gleiche Arbeit, die Frage Gleichstellung der Geschlechter in Entscheidungsprozessen, sowie die Themen Gewalt, Würde und Unversehrtheit.
Insgesamt geht es um ein sehr dichtes Arbeitsprogramm, daher ist auch die Unterlage sehr umfassend. Es geht darum, dass im nächsten Jahr, und zwar sowohl auf Kommissionsebene bei den Räten als auch im Europäischen Parlament diese Dinge umgesetzt werden. Welche zusätzlichen Einwirkungsmöglichkeiten es gibt, wurde ja bereits erwähnt: Subsidiaritätsrüge, Subsidiaritätsklage. Das wurde gestern im Verfassungsausschuss beschlossen und ist daher auch für den Bundesrat relevant. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
13.13
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird (Waffengesetz-Novelle 2010) (744 d.B. und 755 d.B. sowie 8329/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 5. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Kainz. – Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Christoph Kainz: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
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