BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 82

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In diesem Zusammenhang ganz wichtig ist die Umsetzung der Regelungen für die euro­päische Bürgerinitiative. Da geht es also um das Ziel, das man sich im Lissabon-Ver­trag gesetzt hat: die Bürger und Bürgerinnen Europas intensiver am Meinungsbildungs­prozess und in der Folge auch am Gesetzgebungsprozess teilnehmen zu lassen; wo­bei es aber erforderlich ist, noch detaillierter auszuarbeiten, wie das erfolgen soll. Das soll noch in diesem Jahr passieren. Wir von Österreich aus haben ja schon einen Vor­schlag für eine Bürgerinitiative gemacht.

Der letzte Punkt, den ich erwähnen will, führt mich zurück zum Ausgangspunkt: Ein wesentliches Thema in diesem Arbeitsprogramm ist das Thema Geschlechtergleich­stellung. Ich glaube nicht, dass das allein der Grund dafür war, weshalb ausschließlich Frauen vor mir gesprochen haben, aber es ist jedenfalls ein wesentlicher Punkt, wobei sich Österreich sehr intensiv dafür eingesetzt hat, dass das als Strategieziel der Euro­päischen Kommission festgelegt wird.

Dazu haben auch die Spanier einiges gemacht, so zum Beispiel in der Frage Väterka­renz beziehungsweise Babymonat. Details, um die es da geht und die auszuarbeiten sind, hat ja Frau Bundesrätin Blatnik schon angeführt, nämlich gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit, gleiches Entgelt für gleiche Arbeit, die Frage Gleichstellung der Ge­schlechter in Entscheidungsprozessen, sowie die Themen Gewalt, Würde und Unver­sehrtheit.

Insgesamt geht es um ein sehr dichtes Arbeitsprogramm, daher ist auch die Unterlage sehr umfassend. Es geht darum, dass im nächsten Jahr, und zwar sowohl auf Kom­missionsebene bei den Räten als auch im Europäischen Parlament diese Dinge um­gesetzt werden. Welche zusätzlichen Einwirkungsmöglichkeiten es gibt, wurde ja be­reits erwähnt: Subsidiaritätsrüge, Subsidiaritätsklage. Das wurde gestern im Verfassungs­ausschuss beschlossen und ist daher auch für den Bundesrat relevant. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

13.13


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

13.13.305. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird (Waffengesetz-Novelle 2010) (744 d.B. und 755 d.B. sowie 8329/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Kainz. – Bitte um den Bericht.

 


13.13.46

Berichterstatter Christoph Kainz: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für in­nere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2010 be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

 


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