BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 122

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Wenger. – Bitte.

 


15.55.28

Bundesrat Franz Wenger (ÖVP, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Herr Kollege Podgorschek, unter Governance verstehe ich keine Drohung oder keine Bedrohung, sondern Governance ist im Grunde genommen eine Lenkungsform und im politischen Zusammenhang genau jene Lenkungsform, bei der nicht der Staat alleine, sondern dieser mit der Wirtschaft und auch mit dem dritten Sektor – Vereinen und Verbänden – eine Lenkung ausübt. Also in dem Fall ist das kein Staatsgebilde von oben her, sondern eine breite Lenkungsform – und Corporate Governance wäre das Kontrollinstrument dazu. Also jetzt Governance so hinzustellen, als wäre es eine Be­drohung für die EU – ist das wirklich Ihre Ansicht?!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Jahr 2010 ist für die Europäische Union sicherlich der Beginn einer ganz neuen Ära: Die Finanzkrise hat die Gesellschaft, die Bürger und auch die Wirtschaft in ganz Europa enormen Belastungen ausgesetzt. Wei­termachen wie bisher ist also ausgeschlossen. Die Herausforderungen sind größer ge­worden, der Handlungsspielraum jedoch kleiner.

Die Europäische Kommission stellt in ihrem Arbeitsprogramm für das Jahr 2010 unter dem Motto „Jetzt handeln“ vier thematische Schwerpunkte in den Vordergrund: Die Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die Bewahrung der sozialen Markt­wirtschaft, die Entwicklung einer innerhalb der EU koordinierten außenpolitischen Agen­da, die Modernisierung der Instrumente und Arbeitsweise der EU sowie eine Agenda für Bürgernähe, die die Menschen in den Mittelpunkt der EU stellen soll.

Das Arbeitsprogramm der Europäischen Union ist vor dem Hintergrund der globalen Wirt­schafts- und Finanzkrise auch darauf konzentriert, die Grundlagen für eine künftig nach­haltigere und ausgewogenere wirtschaftliche Entwicklung zu schaffen. Gleichzeitig soll die Konsolidierung des öffentlichen Haushaltes im Einklang mit den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes konsequent vorangetrieben werden.

In Bezug auf die Europastrategie 2020 kündigt die Europäische Kommission in ihrem Arbeitsprogramm an, dass sie Maßnahmen zur Erhöhung der internationalen Wettbe­werbsfähigkeit, zur Förderung von Forschung und Innovation, zur Verbesserung der Bil­dungs- und Ausbildungssysteme, zur Modernisierung der Arbeitsmärkte und Erhöhung der Jugendbeschäftigung sowie zur Bekämpfung der Armut ausarbeiten wird.

Außerdem will die Europäische Kommission die Arbeit für ein ressourcenschonenderes Europa weiter vorantreiben und in diesem Zusammenhang Vorschläge zur Erhöhung der Energieeffizienz sowie zur Sicherung der Energieversorgung vorlegen. Einen Schwer­punkt bildet dabei auch die Verbesserung der Energieinfrastruktur und die Entwicklung nachhaltiger Konzepte in der Verkehrspolitik.

Durch die Finanz- und Wirtschaftskrise ist das stetige Wirtschaftswachstum in der EU abrupt beendet und der Beschäftigungszuwachs der letzten Jahre wieder weitestgehend zunichte gemacht worden. Gleichzeitig ist durch den damit verbundenen Anstieg der öffentlichen Defizite die Verschuldungsquote, die Sicherung des künftigen Wirtschafts­wachstums noch schwieriger geworden. Das Bundesministerium für Finanzen teilt die Auffassung, wonach zielgerichtete Strategien notwendig sind, um das Wachstumspoten­zial in der EU zu stärken.

Ein weiterer wichtiger Bereich aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen ist die Steuerpolitik, wo einerseits jeder Mitgliedstaat selbst, andererseits aber auch die EU im Wege einer engeren Kooperation zu ausgewogenen Besteuerungsstrukturen beitragen können. Im Bereich der Steuerpolitik soll die bereits in den letzten Jahren verfolgte Stra-


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