BundesratStenographisches Protokoll786. Sitzung / Seite 142

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16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird (713 d.B. und 765 d.B. sowie 8344/BR d.B.)

17. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsreifeprüfungsgesetz geändert wird (712 d.B. und 766 d.B. sowie 8345/BR d.B.)

18. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird (715 d.B. und 767 d.B. sowie 8346/BR d.B.)

19. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschulgesetz 2005 geändert wird (676 d.B. und 768 d.B. sowie 8328/BR d.B. und 8347/BR d.B.)

20. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdokumentationsgesetz geändert wird (655 d.B. und 769 d.B. so­wie 8348/BR d.B.)

 


Präsident Martin Preineder: Nun gelangen wir zu den Punkten 14 bis 20 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Ich darf dazu Frau Bundesminister Schmied recht herzlich willkommen heißen. (Beifall.)

Berichterstatter zu den Punkten 14 bis 20 ist Herr Bundesrat Saller. Ich bitte um die Berichte.

 


17.18.32

Berichterstatter Josef Saller: Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Na­tionalrates vom 17. Juni 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunter­richtsgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Ich stelle daher gleich den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige geändert wird.

Auch dieser liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Ich stelle daher gleich den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

 


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