BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 52

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich vermisse hier den Mut, den dieselbe Regierung aufbringt, wenn es darum geht, die Bevölkerung hinters Licht zu führen, um das Budget nicht rechtzeitig vorlegen zu müssen.

Ich hoffe, dass wir hier in diesem Haus möglichst bald über eine umfassende Verwal­tungsreform debattieren, bevor wir wieder in einem Husch-Pfusch-Verfahren wegen eines ohnehin peinlichen EuGH-Urteils nur ein paar Details verändern. (Beifall der Bundesrätin Kerschbaum.)

11.18


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

11.18.565. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Überbrückungshilfen­ge­setz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialver­siche­rungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010 – SVÄG 2010) (628 d.B. und 818 d.B. sowie 8355/BR d.B.)

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2010 betreffend Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfs­orientierte Mindestsicherung (677 d.B. und 819 d.B. sowie 8356/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun kommen wir zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatterin zu beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Mag. Duzdar. Bitte um die Berichte.

 


11.19.23

Berichterstatterin Mag. Muna Duzdar: Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2010 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Überbrückungshilfengesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerb­liche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden.

Da Ihnen der Bericht schriftlich vorliegt, komme ich sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2010 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

(Der zweite Ausschussbericht wird nach der Rede von Bundesrätin Kemperle erstattet.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite