BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 78

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Das Filmförderungsgesetz enthält auch die Regelung über die Einrichtung des Öster­reichischen Filminstituts als eigenständige juristische Person und die Zusam­men­setzung seiner Organe. Die vorgesehenen Änderungen ergeben sich aus den Erfah­rungen der Praxis.

Insbesondere werden nunmehr die Entsendung einer zusätzlichen Vertretung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur in den Aufsichtsrat zur weiteren Stärkung des künstlerischen Aspektes der Filmförderung sowie die Sicherstellung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses bei den Aufsichtsratsmitgliedern vor­ge­sehen. Der seinerzeit als beratendes Gremium eingerichtete Österreichische Filmrat hat sich hingegen in der Praxis nicht bewährt und soll daher ersatzlos entfallen.

Alles in allem handelt es sich bei der vorliegenden Novellierung um eine sinnvolle Neu­regelung im Interesse des österreichischen Filmschaffens. Ich schlage daher vor, der Bundesrat möge der vorliegenden Novellierung zustimmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.59


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Köberl. – Bitte.

 


12.59.20

Bundesrat Günther Köberl (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Kollegin Grimling hat die grundlegenden Dinge für die Novelle erläutert. Dazu vielleicht noch ein paar Anmerkungen: Wir haben schon gehört, dass es hauptsächlich um die Flexibilisierung der Sperrfristen geht, dass man hier einen Weg gefunden hat, diese nicht nur durch eine Gesetzesänderung wieder zu ändern, sondern sie können künftig auch vom Aufsichtsrat festgelegt werden.

Diese Sperrfristen sind im Wesentlichen notwendig, damit dieses halbe Jahr die Kinos in Österreich exklusiv die Rechte dafür haben, bevor es dann über DVD, Pay-TV, meist bis zum Free-TV zu einer kommerziellen Verwertung kommen wird.

Wir haben auch gehört, dass die Filmförderung in Österreich eigentlich mit dem Gesetz von 1981 geregelt wurde. Vielleicht ein paar interessante Zahlen noch dazu:

2008 betrugen die Budgets der neuen Filmförderungsinstitution des Bundes und der Länder für österreichische Film- und Fernsehproduktionen insgesamt 41,4 Millionen €. Zählt man die ORF-Mittel aus dem Film/Fernseh-Abkommen sowie weitere Mittel von Bundesbehörden dazu, wurden 2008 rund 58 Millionen € ausgeschüttet. Dazu kommt noch die Filmförderung der EU im Rahmen des Eurimages-Fonds, durch den noch einmal rund 580 000 € dazukommen.

Was sind die Ziele der staatlichen Förderung? – Da geht es im Wesentlichen um die Unterstützung der Herstellung und Verwertung österreichischer Filme, die Unter­stützung kultureller, wirtschaftlicher und internationaler Belange des österreichischen Filmschaffens und die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Filmen.

Wir haben schon gehört, die Novelle kommt zum jetzigen Zeitpunkt natürlich nicht von ungefähr. Auch das deutsche Filmförderungsgesetz wurde dahin gehend novelliert und da hat es auch die entsprechende Verkürzung der Sperrfristen gegeben.

Vielleicht noch ein paar Worte zum Filmland Österreich. Die Zahl der in Österreich hergestellten Kinofilme liegt etwa bei 30 pro Jahr. Das ist eine durchgehende Ent­wicklung. Es werden nicht mehr, es werden aber auch nicht weniger. Davon sind rund 50 Prozent Spielfilme und 50 Prozent Dokumentarfilme und rund 1,5 Millionen Kino­besucher sehen jährlich österreichische Filme. Der österreichische Film durfte im Jahr 2008 mit „Die Fälscher“ den ersten rot-weiß-roten Oscar feiern. Die internatio-


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