BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 80

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Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Steinkogler. – Bitte.

 


13.05.05

Bundesrat Josef Steinkogler (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir stellen mit der Glücksspielgesetz-Novelle 2010 einen in den letzten Jahren sehr stark ge­wachsenen Wildwuchs an unglaublich vielen illegalen Glücksspielangeboten ein. Es werden damit auch viele Unklarheiten in bundes-, aber auch in landesgesetzlichen Regelungen beseitigt.

Wir schaffen einen neuen, ordentlichen, auf drei Grundpfeilern aufgebauten Glücks­spiel­gesetzrahmen. Es handelt sich dabei um mehr Spielerschutz, mehr Kontrolle und mehr Aufsicht. Mehr Spielerschutz bedeutet Zutrittskontrollen, Volljährigkeit, Licht­bildausweis und die Daten werden fünf Jahre gespeichert. Es werden damit einheitliche Mindest- und Sicherheitsstandards für Spieler geschaffen. Mehr Kontrolle heißt, es gibt eine automatische Anbindung aller Glücksspielautomaten an das Bun­des­rechenzentrum. Mehr Aufsicht ist durch eine eigene SOKO Glücksspiel gewähr­leistet.

Es werden damit Voraussetzungen für eine effiziente Kontrolle geschaffen. Das ist ein wirklicher Quantensprung im Vergleich zur bisherigen Lage.

Es gibt derzeit rund 18 500 Glücksspielautomaten in Österreich. Mit der neuen Regelung wird es nur mehr um die 8 400 geben. Diese Zahlen alleine sprechen Bände und das wird eine gewaltige Aufgabe für die neue SOKO.

Die Gesetzesänderung bringt aber auch wichtige finanzielle Verbesserungen im Bereich der Sportförderung. Die Basis von 80 Millionen € sichert tausenden Vereinen die Zukunft. Vor allem ist damit auch die Basisarbeit in den Vereinen gesichert, die für den österreichischen Sport so wichtig ist. Es wird damit vernünftigerweise für viele tausende ehrenamtliche Mitarbeiter in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine solide finanzielle Basis in den Vereinen geschaffen. Sie tragen wesentlich zur Prävention, zur Gesundheitsförderung und zu mehr Bewegung in den Schulen bei. Ein klares Signal an den Sport und an die Prävention, denn auch hiefür sind Mittel vorgesehen.

Wenn gegen Bestimmungen dieses Glücksspielgesetzes, das wir heute beschließen, verstoßen wird, dann kann der entsprechende Automat beschlagnahmt werden. Es gibt zwei getrennte Verfahren: Auf der einen Seite das normale Strafverfahren und auf der anderen Seite ein Einziehungsverfahren mit einem Bescheid. Dann ist der Automat innerhalb eines Jahres zu vernichten.

Abschließend möchte ich auch noch auf die Notwendigkeit einer brauchbaren Regle­mentierung des Online-Glücksspiels hinweisen. Das ist sicherlich auch dringend erforderlich, wobei ich sicher bin, dass daran effizient gearbeitet wird und ein ebenso gutes Ergebnis herauskommen wird. Es ist gut, dass in den angeführten Bereichen ordnungspolitisch eingegriffen und nicht verboten wird, denn das würde nur zu einer Steigerung des ohnehin florierenden Glücksspiels entlang der Grenzen Österreichs führen.

Etwas generell zu verbieten, löst die Probleme nicht. Der eindeutig bessere Weg ist, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, wie wir sie heute vorliegen haben.

Es ist ein sauberes Regelwerk für die Zukunft und deshalb stimmen wir dieser Novelle zu. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.08


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kraml. – Bitte.

 


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