BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 108

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Weiters bringe ich den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Emissions­schutz­gesetz für Kesselanlagen und das Mineralrohstoffgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Martin Preineder: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ertl. – Bitte.

 


14.51.13

Bundesrat Johann Ertl (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! (Zwischenruf des Bundesrates Perhab. – Heiterkeit bei ÖVP und SPÖ.) Zu TOP 19: Die Regierungsvorlage zur Änderung des Bundesgesetzes, mit dem die Gewerbeordnung von 1994 für das Gastgartengesetz geändert wird, ist zwar nicht der große Wurf, stellt aber für die Gastronomie eine Erleichterung dar. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP.) Es ist ein positiver Schritt für unsere Wirte und wahrt auch die Rechte der Anrainer.

Insbesondere geht es um eine Genehmigungsfreistellung für Gastgärten mit bis zu 75 Sitzplätzen. Diese sollen auf öffentlichen Plätzen bis 22 Uhr geöffnet haben dürfen und auf allen anderen Grundstücken bis 23 Uhr. Der Bürgermeister kann diese Öffnungszeit auch noch verlängern.

Die neuen Gastgartenregelungen sind nunmehr in den Bestimmungen über die Betriebsanlagen enthalten. Die bisherige Regelung über Gastgärten im zweiten Haupt­stück entfällt somit.

Eine Übergangsbestimmung sichert bereits genehmigte Gastgärten. Durch diese Regelung soll eine praktikable Genehmigungsfreistellung von Gastgärten erfolgen. Die Möglichkeit zum nachträglichen behördlichen Eingreifen soll Interessen der Nachbarn Rechnung tragen.

Ein weiterer Aspekt der Novelle ist, dass die Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes in Zukunft Bürgern aus dem gesamten EU-Raum offenstehen wird.

Wir sind aus folgenden Gründen gegen diese Regierungsvorlage: Wir kritisieren, dass nach dem Entwurf für die Rauchfangkehrer die Staatsangehörigkeit einer EWR-Vertragspartei und ein Wohnsitz in einem EWR-Vertragsstaat ausreichen soll. Ein Wohnsitz im Inland und die österreichische Staatsbürgerschaft sollen nicht mehr notwendig sein.

Die Öffnung des Rauchfangkehrergewerbes für Betriebe aus dem EWR-Raum, die keine Niederlassung in Österreich haben, wird letztendlich zu einem Zweiklassen-Rauchfangkehrergewerbe führen. Die Betriebe, die aus dem EWR-Raum kommen, werden die Sanierungen und die Errichtungen durchführen, und unsere heimischen Betriebe werden die verwaltungspolizeilichen und feuerpolizeilichen Gutachten dazu liefern. Daher stimmen wir diesen Bestimmungen nicht zu.

Zu TOP 20: Mit der nunmehr vorgesehenen Novellierung des Immissionsschutz­gesetzes-Luft kommt es zu entsprechenden Anpassungen im Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen und im Mineralrohstoffgesetz.

 


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