BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 114

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einer Ausweitung führen wird. Ich bin froh, dass wir auch da, was die Zustimmung anbelangt, eigentlich breite Unterstützung haben.

Der letzte Punkt, der angesprochen worden ist, wo es um die Umsetzung des IG-Luft auch in der Gewerbeordnung geht, ist die Anpassung an die entsprechenden Richt­werte, wobei ich schon sagen muss, dass wir uns hier im EU-Rahmen bewegen und der Kompromiss eindeutig jener ist, dass wir eben bei den strengeren Werten schon mit dem Vorverfahren beginnen – das heißt, da wird nicht mehr zugeschaut –, dass aber dann trotzdem, bis wirklich die Maßnahmen einschränkend gesetzt werden, die EU-Werte herangezogen werden.

Das ist im Prinzip nichts anderes als eine Sensibilisierung schon vorher, die damit wahrscheinlich auch durchaus zu Maßnahmen führt, die die Betriebe, oder wer auch immer, schon verantworten und ergreifen können, bis es dann zu den konkreten Maßnahmen kommt, die auch im Rahmen der Richtwerte und Grenzwerte der EU vorgesehen sind.

Daher aus meiner Sicht ein weiterführender Kompromiss, der einerseits die Betriebe, die genehmigte Anlagen haben – es geht immer um das –, leben lässt und anderseits auch den Zielsetzungen im Umweltbereich einigermaßen Rechnung trägt. – Ich danke Ihnen für die Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesrates Schennach.)

15.13


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen und das Mineralrohstoffgesetz geändert werden.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.14.2221. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2010 betreffend Übereinkommen des Europarates über die Vermeidung von Staatenlosigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge (683 d.B. und 834 d.B. sowie 8372/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir gelangen nun zum 21. Punkt der Tages­ordnung.

 


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