BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 115

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Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Rausch. Ich bitte um den Bericht.

 


15.14.43

Berichterstatterin Mag. Bettina Rausch: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­des­minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2010 betreffend ein Übereinkommen des Europarates über die Vermeidung von Staaten­losigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Art. 50 Abs. 2 Ziffer 3 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, ebenfalls keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht. – Ich begrüße Herrn Bundesminister Dr. Spindelegger in unserer Mitte hier im Bundesrat. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. – Bitte.

 


15.15.41

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Abkommen des Europarates aus dem Jahre 2006, das ungefähr vier Jahre gebraucht hat, um dann in nationales Recht umgesetzt zu werden, steht heute zur Diskussion. Es wird aber, soweit ich den Unterlagen und dem Ausschussbericht folgen kann, mit Stimmeneinhelligkeit genehmigt werden.

Worum geht es, kurz gesagt? – Durch den Zerfall der Sowjetunion, den Zerfall Jugoslawiens, aber natürlich auch durch die Kriege im Kaukasusgebiet und die Ent­stehung von neuen Staaten, Staatennachfolge und so weiter ergibt sich das Problem für Menschen, welche Staatszugehörigkeit sie haben sollen. Hier hat eben dankens­werterweise der Europarat in seinen 47 Ländern versucht, das Schicksal dieser Menschen einfach dadurch zu lindern, dass man ihnen dort wieder eine Staatszu­gehörigkeit, eine Staatsbürgerschaft gibt. – Das ist die eine Seite.

Etwas anderes ist allerdings auch in der heutigen Welt zu beobachten, nämlich dass wir zum Beispiel ein Land wie Ungarn haben, das hergeht und nun Staats­bürger­schaften an Ungarischstämmige erteilt. Andererseits haben wir aber auch noch ein weiteres Land, wo es eine derartige Vorgangsweise gibt. So hört man zumindest, dass die Russische Föderation Pässe an Russischstämmige, zum Beispiel in der Ukraine, vergibt.

Angesichts dieses ganzen Spektrums versucht eben der Europarat, eine Lösung zu finden. Er versucht – ich betone das –, eine Lösung zu finden. Ich nehme an, dass Herr Professor Konecny dann noch etwas näher darauf eingehen wird, aber wichtig ist die Intention und zu unterstreichen, welche Wichtigkeit der Europarat hat.

Herr Bundesminister, du warst ja auch lange Zeit Delegationsleiter im Europarat, und ich glaube, du hast an diesem Abkommen auch noch mitgewirkt. Es ist daher beson­ders schön, dass du hier anwesend bist und uns vielleicht auch noch das eine oder andere an Hintergrundinformation geben kannst.

 


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