BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 129

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Das heißt nicht, dass wir nicht für die Schonung der Natur und für die Reinhaltung der Luft eintreten, aber wir müssen die Vorgaben aus Brüssel nicht noch zusätzlich verschärfen und so letzten Endes fast totes Recht schaffen. Daher kann ich diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Mitterer.)

16.04


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Brunner. – Bitte.

 


16.04.32

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist ein Spannungsfeld: auf der einen Seite saubere Luft zu haben und auf der anderen Seite eine prosperierende Wirtschaft. Der Herr Minister hat hier aus meiner Sicht einen sehr, sehr guten Mittel­weg gefunden. Es liegt ein ausgewogener und sehr guter Kompromiss vor. Man kann es natürlich nie allen recht machen, das ist klar, aber für die wirtschaftliche Entwick­lung, gerade in Krisenzeiten, ist eine Ausgewogenheit sehr, sehr wichtig, und das gibt das Gesetz auf jeden Fall auch her.

Nur zwei Beispiele: Was Betriebsneuansiedelungen betrifft, sollen auch Betriebs­ansiedelungen in belasteten Regionen nicht de facto ausgeschlossen werden. Es gibt künftig die Möglichkeit, auf alte Anlagen in Sanierungsgebieten, die nicht mehr dem Stand der Technik angepasst wurden, zuzugreifen, um Platz für neue Investitionen zu schaffen. Das nur als ein Beispiel.

Es haben sich in den letzten Jahren in der Anwendung des IG-Luft, in einigen Bereichen aber vor allem auch Probleme im Vollzug ergeben, im Vollzug durch die Landeshauptleute, und daher wird nun mehr Flexibilität bei der Art der Maßnahmen­setzung geschaffen. Ausnahmen gewährleisten, dass jetzt in der Wirtschaftskrise keine überbordenden Belastungen und Wettbewerbsnachteile entstehen können.

Es müssen natürlich EU-Grenzwerte eingehalten werden, das ist keine Frage, gleich­zeitig gelten auch die österreichischen Werte, aber als Vorwarnsystem für den Landes­hauptmann, um rechtzeitig Gegenmaßnahmen treffen zu können. Überhaupt sind die Landeshauptleute in der praktischen Umsetzung des Gesetzes sehr aktiv und natürlich auch gefordert, vor allem herauszufinden, wo welche Maßnahmen notwendig sind, um dann das Richtige zu tun, zeitgerecht am richtigen Ort entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, auch mit einer zeitlichen Begrenzung. Das ist für mich auch ein sehr gutes Beispiel für Subsidiarität, das in diesem Gesetz umgesetzt wird.

Es werden also den Landeshauptleuten mehr und bessere Kompetenzen gegeben. Bisher hat der Bund bei notwendigen Maßnahmen zur Luftreinhaltung die Kompetenz den Ländern gegeben, aber gleichzeitig gesetzlich so viele Einschränkungen und Aus­nahmen gemacht, dass es den Landeshauptleuten oft sehr schwer gefallen ist, konkrete Maßnahmen zu setzen. Dieses Gesetz gibt den Ländern jetzt quasi – ich zitiere da den Herrn Bundesminister – einen Werkzeugkasten an Maßnahmen, der ihnen zur Verfügung gestellt wird, und jeder kann sich aus diesem etwas heraus­nehmen, nämlich die Werkzeuge, die in den jeweiligen Regionen und Bundesländern sinnvoll sind, um eben Luftreinhaltung zu gewährleisten und die Bevölkerung dadurch zu schützen.

Diese Novelle ist also ein sehr, sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung, ein Schritt, mit dem man auch den Bedenken der Bevölkerung gerecht wird. Es ist wirklich ein gut gelungener Spagat, würde ich sagen, zwischen einerseits dem Schutz der Bevölkerung vor Feinstaub und andererseits der wirtschaftlichen Entwicklung gerade in der jetzigen Situation. Mit diesem Gesetz ist es gelungen, all diese Interessen unter


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