Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Immissionsschutzgesetz-Luft und das Bundesluftreinhaltegesetz geändert werden und das Bundesgesetz über ein Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen aufgehoben wird (782 d.B. und 792 d.B. sowie 8351/BR d.B. und 8373/BR d.B.)
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Wir kommen nun zum 24. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lampel. Bitte um den Bericht.
Berichterstatter Michael Lampel: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Umweltausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Immissionsschutzgesetz-Luft und das Bundesluftreinhaltegesetz geändert werden und das Bundesgesetz über ein Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen aufgehoben wird, liegt Ihnen schriftlich vor.
Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für den Bericht.
Ich begrüße Herrn Bundesminister Berlakovich ganz herzlich hier bei uns im Bundesrat. (Allgemeiner Beifall.)
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Podgorschek. – Bitte.
16.01
Bundesrat Elmar Podgorschek (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich will im Grunde genommen nur einen Aspekt dieses Gesetzes anführen, wo ich der Meinung bin, dass wir, ich würde fast sagen, das Kind mit dem Bade ausschütten.
Als ich gelesen habe, dass mit diesem Gesetz auch Brauchtumsfeuer, sei es jetzt zu Ostern, zur Sommersonnwende oder zur Wintersonnwende, mehr oder weniger verboten sein sollen, stellte sich mir schon die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Ich will jetzt nicht die Grundsatzdebatte führen, ob und in welchem Ausmaß der Mensch für die Klimaerwärmung verantwortlich ist, aber ich glaube, dieses Verbot scheint wirklich überzogen zu sein.
Ich kann zwar herauslesen, dass die Landeshauptleute durchaus die Möglichkeit haben, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, aber ich halte es für praktisch undurchführbar, das auch zu kontrollieren. Letzten Endes wird es dann so sein, dass Vernaderer durch die Lande ziehen und jeden, der ein Holzfeuer anzündet, anzeigen. Dann stellt sich wieder die Frage, handelt es sich um ein Brauchtumsfeuer oder um Grillen, was ja wieder erlaubt ist. Ich glaube, dass man das durchaus etwas praktikabler hätte lösen können.
Auch bei der Landwirtschaft sehe ich diesbezüglich Probleme auf uns zukommen, denn wohin sollen Landwirte in exponierten Lagen mit ihren biogenen Abfällen? Und den Ländern die Möglichkeit einzuräumen, hier Ausnahmen vorzusehen, ist meiner Meinung nach nicht unbedingt eine praktikable Lösung.
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