BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 127

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Berichterstatter ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. Bitte um den Bericht.

 


15.57.37

Berichterstatter Günther Kaltenbacher: Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2010 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mosbacher. – Bitte.

 


15.58.19

Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 wurde das Insolvenzrecht neu gestaltet. Nunmehr ist insbesondere eine terminologische Anpassung in anderen Gesetzen erforderlich, weil die Ausgleichsordnung beseitigt und ein neues Insolvenzverfahren geschaffen worden ist.

All diese Änderungen sollen im gegenständlichen Begleitgesetz zusammengefasst werden, soweit sie nicht im Zuge anderer Vorhaben miterledigt werden können.

Die Sammelnovelle zur terminologischen Anpassung umfasst auch Änderungen aus dem Zuständigkeitsbereich anderer Ressorts als dem Bundesministerium für Justiz.

Zur Erinnerung, werte Kolleginnen und Kollegen: Es wurde die Hoffnung ausge­sprochen, dass mit dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz, das mit 1. Juli dieses Jahres in Kraft getreten ist, ein Beitrag dazu geleistet wird, in Hinkunft eine Vielzahl von Insolvenzen zu verhindern. Als erklärtes Ziel wurde genannt, Unternehmen zu erhalten statt Unternehmen zu liquidieren.

Diese Insolvenzrechtsreform soll die Sanierungschancen erhöhen und Konkursab­weichung mangels Masse verhindern. Es soll also die Sanierungsfreudigkeit erhöht werden, und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist gut so, das wollen wir, so meine ich, sicherlich alle. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.59


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit ange­nom­men.

 


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