BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 133

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der Straßenverkehrsordnung und nach IG-Luft für die meisten mehr zählten als der Umweltgedanke.

Das Argument, dass man aufgrund der Geschwindigkeitsbeschränkung viel länger fahren muss, kann ich widerlegen. Wenn ich nach Innsbruck fahre, bin ich aufgrund der Geschwindigkeitsreduktion in den Sanierungsgebieten gerade einmal 6 Minuten länger unterwegs, und das bei einer durchschnittlichen Fahrzeit von mehr als einer Stunde. Zudem verbrauche ich auf dieser Strecke dann auch etwas weniger Treibstoff.

Die neuen Ausnahmeregelungen halte ich für praxisgerechter, da der Landes­haupt­mann ohnehin zusätzliche zeitliche und örtliche Ausnahmen erteilen kann.

Dass Fahrzeuge für Behinderte, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, der Rettung, der Straßenerhalter eine Sonderregelung erfahren, ist für mich sehr gut nachvollziehbar.

Dass nun nach langen Übergangsregelungen auch Baumaschinen ab 80 kW Leistung einer ständigen Überprüfung unterzogen werden, halte ich für sinnvoll. Da ich selbst beinahe drei Jahrzehnte lang im Baugeschäft tätig war, weiß ich, dass es Spezialfahrzeuge und Maschinen hohen Alters gibt, die aufgrund des geringen Einsatzes in sehr gutem Zustand sind. Ich denke, es ist auch den Unternehmern zumut­bar, sich nach einer langen Übergangszeit Maschinen auf dem neuesten Stand der Technik anzuschaffen. Durch den Einsatz neuer Technologien, ich denke an Gas-, Hybrid- und Elektrofahrzeuge, und durch die Nutzung von Fahrrädern kann ein großer Beitrag zur Luftverbesserung geleistet werden.

Die Erreichung des Ziels, bis zum Jahre 2020 die Feinstaubgrenzen um 20 Prozent zu unterschreiten, wird nur dann möglich sein, wenn es auch Änderungen bei den Energieträgern und eine entsprechende Entwicklung bei der Energieeffizienz geben wird.

Mit der Aufhebung des Verbotes der Verbrennung von biogenen Stoffen außerhalb von Anlagen wird eine praktikablere Lösung gefunden. Ich denke, Herr Podgorschek, in dieser Novelle werden bundeseinheitliche Ausnahmen vom Verbrennungsverbot ange­führt. Zusätzlich zu diesen kann der Landeshauptmann zeitlich und räumlich be­schränkte Ausnahmen erlassen. Dies gilt vor allem für die Schädlingsbekämpfung, für das Brauchtumswesen und für das Verbrennen von Holz und anderen biogenen Stoffen in schwer zugänglichen Gebieten. Das Abbrennen muss ja ohnedies der Landeseinsatzstelle gemeldet werden, damit die Feuerwehr nicht vorzeitig zum Einsatz kommt.

Die Fraktion der Sozialdemokraten stimmt dieser Gesetzesnovelle sehr gerne zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

16.22


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Berlakovich. – Bitte.

 


16.22.37

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist irgendwie kurios, dass heute, an einem der heißesten Tage in Österreich, das Thema „Feinstaub“ diskutiert wird, zumal ja dieses Problem eher in der kalten Jahreszeit auftritt, aber das bringt die politische Debatte so mit sich.

Sicher ist: Man sieht ihn nicht, er ist aber hochgefährlich. Nach Schätzungen der Welt­gesundheitsorganisation ist der Feinstaub jener umweltbelastende Faktor, der zu den größten gesundheitlichen Problemen der Menschheit führt. Es gibt zahlreiche Studien gerade der letzten Zeit, die besagen, dass die gesundheitlichen Auswirkungen des


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