BundesratStenographisches Protokoll787. Sitzung / Seite 138

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Diesner-Wais. – Bitte.

 


16.38.14

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren im Bundesrat! Wir haben schon sehr viel gehört. Wir wissen, dass wir in Österreich ein sehr gutes Gesundheits­system haben. Aber die Anforderungen der Patienten und Ärzte ändern sich auch stän­dig, und ich glaube, darauf sollten wir in der Politik entsprechende Antworten geben.

Ich persönlich komme aus dem ländlichen Raum und weiß, dass es dort oft schwierig ist, dass vor allem im Facharztbereich Arztpraxen, die auslaufen, wieder nachbesetzt werden. Wir beschließen mit dieser Ärztegesetz-Novelle die Ärzte-GmbH. Diese Mög­lichkeit wurde von den Ärzten und von der Ärztekammer schon lange gefordert. Ich glaube, die Ärzte-GmbH und auch die Gruppenpraxen bieten eine Chance, das ärztliche Angebot gerade im ländlichen Raum zu stärken und dadurch auch die Attraktivität des ländlichen Raums für eine Niederlassung zu heben.

Es ist dies aber auch eine Chance – auch das wurde schon angesprochen –, dass der gesamte Dienstleistungszeitraum erweitert wird, speziell auch am Abend und am Wochenende, was für die Leute ebenfalls sehr wichtig ist. Der Patient findet dadurch an regionalen Standorten eine wirklich vernetzte Abklärung seiner Bedürfnisse bezie­hungsweise Beschwerden. Es gibt somit auch einen besseren Kontakt zum Arzt, der Arzt kennt seinen Patienten, und der Patient kennt den Arzt. Dadurch werden Vertrauen aufgebaut und auch Verantwortung übernommen. Natürlich können die Ärzte auch Synergieeffekte personeller und fachlicher Art aus dem Ganzen erzielen.

 Ich glaube, dieses Gesetz stellt wirklich eine wesentliche Verbesserung im ambu­lanten Bereich und vor allem eine Stärkung des niedergelassenen Bereichs dar. Es sollen dadurch – das ist auch schon angesprochen worden – die Spitäler entlastet wer­den, denn gerade in Österreich werden die Leute sehr oft im Spital aufgenommen, noch bevor sie zum Arzt gehen.

Mit diesem Gesetz werden wir auch dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gerecht, denn damit haben wir eine einheitliche Bedarfsprüfung von Krankenhäusern und auch Gruppenpraxen.

Ein Schwerpunkt in diesem Gesetz ist auch das Haftungsrecht. Eine verpflichtende Berufshaftpflicht und eine bessere Qualitätskontrolle sind, glaube ich, sehr wichtig und gut für die Zukunft.

Bei diesem Gesetz haben wir gesehen, dass eine gute Zusammenarbeit aller wirklich etwas bringt, nämlich auch eine Stärkung für den ländlichen Raum. Es sind aber in letzter Zeit auch Dinge geschehen, mit denen man nicht wirklich für den ländlichen Raum gepunktet hat. Die Aussage von Herrn Staatssekretär Schieder, der meinte, dass Krankenhäuser unter 300 Betten zu schließen wären, hat in Niederösterreich natürlich eine besondere Welle der Empörung ausgelöst. (Bundesrat Boden: Aber nur bei der ÖVP!) Hätten wir zum Beispiel dort, wo ich herkomme, im Waldviertel, im oberen Waldviertel kein Spital mehr, denn wir haben überall unter 300 Betten, so wäre das, glaube ich, für die Bevölkerung wirklich unzumutbar.

Man sieht ja, dass kleinere Einheiten oft effizienter sind, wenn sie klare Schwerpunkt­vorgaben haben. Kollege Boden, weil du mich gerade angesprochen hast: Du bist aus dem Bezirk Waidhofen und weißt sicher, dass das Land Niederösterreich eine Studie bei Univ.-Prof. Dr. Gottfried Haber in Auftrag gegeben hat. Waidhofen wurde mittler­weile schon untersucht, und die Studie besagt, dass die heimischen Spitäler für die Beschäftigung und für die regionale Wirtschaft von großem Wert sind. Wenn in


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite