und zwar die Verantwortung, der Ball an die Asylwerber und an die Organisationen zurückgespielt wird, wenn sie im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Berufungsmöglichkeiten immer wieder in Berufung gehen. Letztendlich gilt das Gleiche für Asylwerber wie für alle anderen Menschen auch: Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Nun meine ganz konkrete Frage, wo explizit Sie als Person und in Ihrer Funktion Verantwortung tragen, und zwar: Wie erklären Sie sich, dass wir seit der Einführung der Grundversorgungsvereinbarung nach wie vor einen Tagsatz von 17 € für Erwachsene haben, nach wie vor für die UMF – für jene, die das nicht wissen, das sind unbegleitete minderjährige Fremde – eine Tagsatzfinanzierung im Schnitt von 60 €, obwohl die untersten Tagsätze der Jugendwohlfahrtseinrichtungen von 90 € bis aufwärts zu 300, 400 € und noch mehr betragen, und dass wir einen Betreuungsschlüssel von 1 : 170 in diesem Bereich haben? Da spricht jeder, der nur einen Funken Ahnung von der Materie hat, nicht mehr von Betreuung, denn mit diesem Betreuungsschlüssel kann man keine Betreuung leisten.
Letztendlich gibt es sehr, sehr viele Fälle, Frau Innenministerin – da lade ich Sie wirklich ein, dass ich Ihnen diese auch persönlich zukommen lassen kann –, wo langjährige Asylwerber-Familien trotz der Erfüllung der humanitären Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel diesen nicht zugesprochen bekommen.
Dazu meine konkrete Frage: Was gedenken Sie bis wann konkret zu verbessern, um die Organisationen, die wirklich mit dem Rücken an der Wand stehen, zu unterstützen und nicht nur immer wieder Verschärfungen in den Raum zu stellen?
Präsident Martin Preineder: Frau Bundesministerin, bitte.
Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Gott sei Dank haben wir derzeit ein sehr gut funktionierendes Asylsystem operativ tätig. Es gibt kurze Verfahren, und vor allem sind wir mit der Qualitätssicherung im Asylsystem im internationalen Vergleich vorbildlich. UNHCR nimmt unser Bundesasylamtsverfahren, so wie wir das abwickeln, als Best-Practice-Modell weltweit.
Das ist gelungen durch die verschiedenen Novellen, die wir in der jüngeren Vergangenheit beschlossen haben, das ist gelungen durch ganz aktive, intensive Qualitätssicherung sowohl bei beispielsweise den Dolmetsch-Infrastrukturen als auch bei der ärztlichen Versorgung, genauso bei der Qualität der Bescheide.
Wir können die Verfahren jetzt auch wirklich rasch abarbeiten. Der Bereich, wo wir noch zurückhängen, sind die Altverfahren, die der Asylgerichtshof noch abarbeiten muss. Und wenn Sie hier jetzt unterstellen, dass das humanitäre Recht gemäß unserer Gesetzgebung nicht gewährt wird, obwohl es zustünde, dann unterstellen Sie dem Asylgerichtshof Fehlurteile. Und das weise ich sehr wohl zurück! (Beifall bei der ÖVP.)
Es wird nämlich bei jedem Verfahren, beim Asylverfahren genauso wie beim Abschiebeverfahren, beim fremdenpolizeilichen Verfahren, bei jedem Verfahrensschritt auch das Humanitäre mit geprüft. Da kann ein Behördenvertreter nicht willkürlich entscheiden, etwa weil jemand ein sympathisches Äußeres hat. Das Humanitäre wird bei jedem Verfahren mit geprüft. (Zwischenruf des Bundesrates Dönmez.)
Bei jedem Verfahren ab Mai 2004, also in den letzten sechs Jahren, wird all das mit geprüft. Seien wir uns ehrlich: Da kann man nicht sagen, es hätte diesbezüglich keine Entscheidung gegeben! Wenn es aber negative Entscheidungen gegeben hat, und zwar deren mehrere an der Zahl, dann müssen auch Fremde zur Kenntnis nehmen, dass wir einen Rechtsstaat haben und dass bei uns Gesetze auch vollzogen werden. Ich halte das für notwendig, weil wir da nicht willkürlich agieren können. Es wäre nämlich rechtswidrig, würde man Einzelfälle, nur weil medialer Druck entsteht, anders
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