BundesratStenographisches Protokoll788. Sitzung / Seite 56

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halten. Wir erwarten gute Leistungen, haben dafür aber auch strenge Regeln – ein moderner Zivildienst, der den Bedürfnissen der Menschen angepasst ist.

Junge Menschen, die den Zivildienst zur Gänze abgeleistet haben, haben oft schon, bevor sie zum Zivildienst gekommen sind, die Jagdprüfung abgelegt. Warum sollen diese Personen nicht das, was sie vorher schon als Hobby betrieben haben, auch nachher noch weiter ausführen können? Dasselbe gilt für Sportschützen, Biathleten, Traditionsschützen. (Bundesrätin Kerschbaum: Zahlen dazu?!) In diesen Fällen ist das 15-jährige Waffenverbot aus unserer Sicht unverhältnismäßig lang, und daher kann es mittels Bescheid im Individualverfahren aufgehoben werden.

Herr Bundesrat Dönmez, ich halte es auch nicht für gerechtfertigt, dass Sie es generell ablehnen, Zivildiener bei der Kinderbetreuung mit einzusetzen. Bei der Behinderten­betreu­ung lehnen Sie es ja auch nicht ab. Warum ist ein Zivildiener mit seinen Kenntnissen für die Behindertenbetreuung akzeptabel, bei der Kinderbetreuung aber nicht? Sind die Behinderten weniger wert als die Kinder? Das lasse ich nicht gelten, und daher haben wir das in diesem Zusammenhang natürlich so geregelt. Es ist nämlich bereits geltendes Recht. Das dürfte Ihnen, Herr Dönmez, entgangen sein. Es ist geltendes Recht, dass in Integrationskindergärten, wo behinderte und nicht-behinderte Kinder gemeinsam betreut werden, jetzt bereits Zivildiener eingesetzt werden dürfen. Warum also in Integrationskindergärten Ja und in anderen Kinder­gärten Nein? Welche Unterscheidung machen Sie da? Für mich ist das unverständ­lich. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben auch die Wünsche der Zivildiener berücksichtigt. Beispielsweise hatten wir immer wieder das Problem, dass Zivildiener nicht zu einer Prüfung im Studium antreten konnten, weil sie nicht frei bekommen haben. Auch das ist jetzt geregelt; die Zivildiener haben mehr Rechte.

Diesen Rechten stehen aber auch mehr Pflichten gegenüber. Mit einem strengeren Disziplinarrecht können wir auch jene Schwindler besser in den Griff bekommen, die glauben, sich mit Langzeitkrankenständen über den Zivildienst hinwegschwindeln zu können. Gott sei Dank sind das nur 3 Prozent. 97 Prozent der Zivildiener leisten ausge­zeichnete Arbeit.

Der Steuerzahler unterstützt die Zivildienstprojekte mit 60 Millionen €. Das ist gerecht­fertigt, das ist ein Dienst an der Gesellschaft. Insgesamt haben bisher über 200 000 junge Männer Zivildienst geleistet. Das ist eine Erfolgsgeschichte. Das ist ein positiver Beitrag für die Gesellschaft. Diese Erfolgsgeschichte wollen wir selbstverständlich weiterschreiben. (Beifall bei der ÖVP.)

11.54

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zweite Wortmeldung: Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


11.54.38

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Innenministerin, ich muss Folgendes richtigstellen: Wenn Sie anführen, dass ich angeb­lich Kindergartenpädagogen gegen Menschen, die in Behindertenbetreuungs­einrichtungen arbeiten, ausspiele und eine unterschiedliche Wertigkeit festmache, dann muss ich entgegnen, dass das nicht der Fall ist.

Ich bin zum Glück nicht nur Politiker, sondern in einem meiner Zivilberufe auch Sozial­arbeiter. Unter meine Zuständigkeit ist es auch gefallen, Zivildiener zu betreuen. Ich weiß nicht nur aus meiner Organisation allzu gut, dass Zivildiener sehr oft in Einrichtun­gen angefordert werden, weil sich diese Einrichtungen qualifiziertes Personal für die Durchführung der Betreuung einfach nicht leisten können. Das heißt gleichzeitig, dass


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