BundesratStenographisches Protokoll788. Sitzung / Seite 83

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Ich werde jetzt nicht zu den 37 Punkten des vorliegenden Berichts Stellung nehmen, weil sich zwei Vorredner bereits darauf bezogen haben. Ich möchte nur darauf hin­weisen, dass es im Strafrecht erwähnenswert ist, dass insbesondere das Ziel einer Einrichtung einer Vorbestraftenkartei für die in der EU verurteilten Drittstaaten­ange­hörigen angestrebt wird, und Österreich begrüßt den diesbezüglichen Vorschlag, welcher zuletzt für das Jahr 2011 als Kommissionsvorschlag angekündigt ist.

Es wäre daher auch wünschenswert, wenn das Bundesministerium für Justiz auf eine rasche Ausarbeitung dieses Vorschlages drängen würde, damit diese letztendlich tatsächlich im Jahr 2011 dem Kommissionsvorschlag entspricht beziehungsweise die­ser auch inhaltlich wiedergegeben wird.

Erfreulich ist allerdings die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und zum Opferschutz sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/692/JI des Rates, denn mit dieser Auflö­sung des Rahmenbeschlusses soll eine Angleichung an möglichst höchste inter­nationale Standards, auch des Europarates, in diesem Bereich erreicht werden. Österreich hat in diesem Zusammenhang sein Anliegen weitestgehend durchgesetzt und begrüßt daher den Vorschlag.

Im zivilrechtlichen Teil ist zur Richtlinie über die Rechte der VerbraucherInnen festgestellt worden – wie bereits von Herrn Professor Konecny erwähnt –, dass Österreich den Vorschlag der vorgesehenen umfassenden Vollharmonisierung doch mit etwas Skepsis betrachtet, weil diese nicht nur zu einem vielgliedrigen Regelungsdickicht führt, sondern auch die Gefahr einer Verminderung des bisherigen höheren Verbraucherschutzniveaus in Österreich in sich birgt.

Aus österreichischer Sicht soll daher besser eine sogenannte „differenzierte Voll­harmo­nisierung“ erreicht werden, die danach unterscheidet, in welchen Regelungs­bereichen ein europaweit harmonisiertes Regime sinnvoll und auch in befriedigender Weise umsetzbar ist. Das würde zum Beispiel die Informationspflicht oder die Fristen betref­fen.

Im Bereich „Sonstiges“ scheint mir der Bereich e-Justice sehr interessant. e-Justice ist der Überbegriff für elektronische Kommunikation zwischen Gerichten und Verwaltungs­behörden einerseits sowie RechtsvertreterInnen, NotarInnen, RechtsanwältInnen sowie BürgerInnen und UnternehmerInnen andererseits, die als „elektronischer Rechts­verkehr“ bezeichnet wird. Österreich ist hier zweifellos einer der Vorreiter im Bereich e-Justice und kann hier große internationale Erfahrung einbringen.

Bedeutend war die Einrichtung einer europäischen Schnittstelle, das sogenannte e-Justice-Portal. Österreich fordert für die Zukunft nicht nur die bloße Information, sondern eine verstärkte und frühzeitige, auch technische Einbindung der Mitglied­staaten in allen europäischen E-Vorhaben im Justizbereich.

Initiativen von Mitgliedstaaten, die als sogenanntes „Plug-in“ für das e-Justice-Portal verwendet werden können, sollten weiterhin großzügig von der Kommission unterstützt werden.

Frau Bundesministerin, abgesehen von der bereits geäußerten Kritik, dass man bei einigen Kapiteln einige Sätze mehr und Konkreteres hätte schreiben können, finden ich und meine Fraktion den vorliegenden Bericht informativ und akzeptabel, und wir werden diesem unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie Beifall des Bundesrates Dönmez.)

13.44


Präsident Martin Preineder: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dönmez. Ich erteile es ihm.

 


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