BundesratStenographisches Protokoll788. Sitzung / Seite 82

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

fung der Voraussetzung für die Vernetzung der wichtigsten Register, zum Beispiel Strafregister, Insolvenzregister, Handels- und Unternehmensregister, Grundbuchregis­ter.

Die Inbetriebnahme des e-Justice-Portals lässt also noch auf sich warten. Ich erspare uns, hier über die Gründe dafür zu berichten. Österreich ist – und das ist auch beson­ders hervorzuheben – ein Vorreiter im Bereich von e-Justice und kann daher große internationale Erfahrung in dieses Programm einbringen. So hat zum Beispiel Kroatien die Verfahrensautomation Justiz von Österreich übernommen, und auch im Rahmen von europäischen Projekten wurde dieses Programm bereits sehr sinnvoll eingesetzt. Das nehmen wir gerne zur Kenntnis.

Und mit abschließendem Dank an die Frau Minister für diesen hervorragenden Bericht bedanke ich mich. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Zangerl.)

13.36


Präsident Martin Preineder: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Kemperle. Ich erteile es ihr.

 


13.36.57

Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Ich möchte natürlich auch einige Bemerkungen zur Jahresvorschau des Bundesministeriums für Justiz auf der Grund­lage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2010 und des 18-Monatsprogramms des spanischen, belgischen und ungarischen Ratsvor­sitzes machen.

Im vorliegenden Bericht hat das Bundesministerium für Justiz bei den Initiativen beziehungsweise Legislativvorhaben im Bereich Strafrecht 20 Unterpunkte, im Bereich Zivilrecht 15 Unterpunkte und im Bereich Sonstiges zwei Unterpunkte vorgelegt. Wich­tig erscheint mir, dass in der Einleitung das Bekenntnis der österreichischen Justizpolitik zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union klar dargelegt wird, welches vom Europäischen Rat am 12. Dezember 2009 als Stockholmer Programm gebilligt worden ist.

Allerdings – wenn ich mir die Debatte heute Vormittag ansehe – stelle ich hier doch einiges in Zweifel, da die Debatte am Vormittag in einigen Ausführungen und Bemer­kungen nicht gerade von Freiheit, Sicherheit und Recht geprägt war.

Aufgrund dieses Bekenntnisses allerdings unterstützt Österreich im Wesentlichen die im vorliegenden Bericht dargestellten Initiativen und Legislativvorhaben. Ich kann dem Justizministerium nur zustimmen, dass bei den zu erwartenden Rechtsakten sehr darauf zu achten ist – oder zu achten sein sollte –, dass diese gründlich vorbereitet werden, und vor allem, dass wiederum die Qualität der Rechtsetzung sowie eine Ver­einfachung und Beschleunigung als angestrebtes Ziel vorherrschen sollte. Es versteht sich natürlich von selbst, dass man in Zeiten wie diesen auch darauf achten sollte, dass es dadurch zu keinen finanziellen Mehrkosten für die Mitgliedstaaten kommt.

Um nun zum strafrechtlichen Teil des Berichts zu kommen: Hier ist mir vor allem aufgefallen, dass bei der überwiegenden Mehrheit der Unterpunkte das Justizminis­terium entweder noch keine abschließenden Beurteilungen abgegeben hat, abgeben konnte oder diese einfach vergessen wurden – salopp formuliert (Zwischenruf bei der ÖVP) – und daher doch noch einige Punkte offen sind.

Trotzdem hätte ich mir doch gewünscht – und das ist durchaus auch ein wenig als Kritik zu verstehen –, dass in manchen Fällen wenigstens eine vorläufige Beurteilung abgegeben beziehungsweise der Standpunkt Österreichs zum jeweiligen Punkt etwas genauer ausgeführt worden wäre.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite