BundesratStenographisches Protokoll789. Sitzung / Seite 43

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leuchtend: Es soll zu einer Harmonisierung der Besicherungsmöglichkeiten, zur Ein­räumung von Pfandrechten nach einem bestehenden Verwertungssystem, das vorher­sehbar sein und nach Tunlichkeit europaweit eingeführt werden soll, kommen.

Das soll auch dazu beitragen, dass eine Beschleunigung der Verwertung insgesamt möglich ist. Auch dazu soll es dienen, allerdings muss das nicht immer ein Vorteil sein. Gerade diesbezüglich muss man darauf achten, wo letztendlich die Kriterien liegen, um nicht in eine Falle zu gehen.

Meine VorrednerInnen haben bereits erwähnt, dass es dabei tatsächlich um einige Tei­le geht, die nicht unmittelbar das Gesetz selbst betreffen, sondern dass die Ausführun­gen im Detail liegen und sehr wohl auch Kriterien festgelegt sind, die – wie wir ja sehr, sehr schmerzhaft feststellen mussten – vonseiten der Banken nicht immer gerade mit einer Nonchalance abgehandelt werden, die in unserem Sinne liegen.

Das heißt, im Bereich der Großfinanzierung ist das sicherlich ein Fortschritt, weil das, was bis dato auch vertraglich festgelegt worden ist, jetzt einen rechtlichen Rahmen er­hält und damit eigentlich standardisierte, fertige Besicherungsprodukte angeboten wer­den können.

Wo es allerdings – wie bereits angesprochen – problematisch sein wird und sein kann, ist der Bereich der KMUs. Das bereitet uns natürlich etwas Sorge – wie ja bereits er­wähnt –, weil die Erfahrungen mit dem Bankenbereich in letzter Zeit nicht gerade das sind, was wir als besonders vertrauenserweckend empfunden haben und nach wie vor empfinden. Wir müssen gerade in diesem Bereich auch darauf Acht geben und achten, dass gerade die KMUs nicht unter die Räder kommen.

Was schon feststeht, ist, dass Konsumenten/Konsumentinnen beziehungsweise Ver­braucher/Verbraucherinnen nicht davon betroffen sein werden und im Großen und Ganzen diese Finanzsicherheiten-Richtlinie eigentlich zu einer Vereinheitlichung des Fi­nanzmarktes beitragen soll.

Trotz dieser Bedenken ist das Gesetz durchaus als positiv zu betrachten, und wir wer­den unsere Zustimmung dazu geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.22


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Junker. – Bitte.

 


11.22.51

Bundesrätin Anneliese Junker (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Herr Bundesrat Mayer und Frau Bun­desrätin Kemperle haben das Gesetz gut erläutert. Es gibt sicherlich Unsicherheiten. Eines, Frau Kerschbaum: Das Nachdenken der Menschen werden wir nicht ausschal­ten können. Es wird bei jedem Gesetz Menschen geben, die nachdenken, wie sie wie­der etwas verändern können.

Ich glaube, die Richtlinie ist für die KMUs und auch für den Endverbraucher schon ein Schutz. Sie ist maßgebend und sehr wichtig.

Was ich noch zu bedenken gebe – das hat auch Frau Kemperle gesagt –, sind die Klein- und Mittelbetriebe. Wenn man in die Zukunft blickt und darauf schaut, was auf den Finanzmarkt zukommt – Basel III –, stellt sich die Frage, ob das nicht auch ein Schaden für unsere kleinen Bankinstitute sein wird, die nicht so aufgestellt sind wie die großen europäischen Banken. Sie sollten nicht vom Markt verschwinden, denn diese Banken sind die Banken, die die Klein- und Mittelbetriebe unterstützen und ihnen Dar­lehen gewähren.

Ich glaube, dahin gehend sollen wir unsere Sorge tragen, dass wir die Klein- und Mit­telbetriebe und die kleinen Banken in unserem Land beobachten und ihnen eine Chan-


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