BundesratStenographisches Protokoll789. Sitzung / Seite 44

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ce geben, dass sie am Markt bestehen können, weil dann auch unsere Klein- und Mit­telbetriebe eine Chance am Markt haben, denn diese sind – wie wir wissen – nicht so ka­pitalstark.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist – wie ich glaube – ein erster wichtiger Schritt, dass mehr Sicherheit in unserem Land herrscht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.24


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt die Frau Bundesministe­rin. – Bitte.

 


11.24.39

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren Bundesräte! Es handelt sich um eine Umsetzung einer EU-Richtlinie. Nunmehr sollen auch Kreditforderungen unter den Begriff „Finanzsicherhei­ten“ fallen – neben Barsicherheiten und Finanzinstrumenten.

Nicht erfasst werden sollen jedoch jene Kreditforderungen, bei denen der Schuldner ein Verbraucher oder ein KMU ist. Weshalb nicht? – Diese Gruppe soll vor besonders aggressiven Eintreibungsmethoden geschützt werden.

Darüber hinaus sieht das Gesetz aber eine Ausdehnung des persönlichen Anwendungs­bereichs auf juristische Personen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften vor. Diese Ausdehnung soll Österreich vor einem Wettbewerbsnachteil schützen.

Sehr verehrte Damen und Herren! Dieses Gesetz hat natürlich eine Auswirkung, näm­lich eine sehr positive Auswirkung, auf den Wirtschaftsstandort Österreich. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

11.25


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

11.26.047. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 20. Oktober 2010 betreffend Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstre­ckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern vom 19. Oktober 1996 (867 d.B. und 930 d.B. sowie 8398/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Nun kommen wir zum 7. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Bock. Ich bitte um den Bericht.

 


11.26.31

Berichterstatter Ing. Hans-Peter Bock: Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Daher komme ich gleich zur Antragstellung, da die Frau Vorsitzende berichtet hat, worum es geht.

 


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