BundesratStenographisches Protokoll789. Sitzung / Seite 42

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

vielleicht Auswirkungen zeigt, da denkt man später darüber nach, das ist für uns eben nicht die richtige Vorgangsweise und nicht der richtige Zugang. Und deshalb lehnen wir diese heutige Umsetzung ab. (Beifall des Bundesrates Dönmez.)

11.16


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


11.16.43

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, einleitend kann gesagt werden, dass die vorlie­gende Anpassung der Finanzsicherheiten-Richtlinie begrüßenswert ist, weil es dadurch auch zu einer Vereinheitlichung des Finanzmarktes in der Union kommt und das somit auch zu einer Festigung des europäischen Finanzmarktes beiträgt. Es ist deshalb auch der Vernunft entsprechend, dass nun Kreditforderungen neben Barsicherheiten und Fi­nanzinstrumenten als Sicherheiten herangezogen werden können.

Wichtig erscheint mir dabei auch, dass es außerdem um eine Internationalisierung der Pfandsicherheiten geht, die sich auf Barguthaben, handelbare Wertpapiere und Kredite beziehen.

Im Bereich der großen Finanzierungen ist das eine gute Weiterentwicklung, weil natür­lich auch das, was bis dato vertraglich festgelegt und vereinbart werden konnte, jetzt im Rahmen der Richtlinie einen rechtlichen Rahmen erhält und damit fertige Besiche­rungsprodukte angeboten werden können. Und das nicht nur deshalb, weil die Ände­rungen der Finanzsicherheiten-Richtlinie bis 30. Dezember umgesetzt werden müssen, nein, sondern weil es eigentlich keinen Grund gibt, Frau Kollegin Kerschbaum, warum diese Sicherheiten in Österreich nicht herangezogen werden sollten.

Dabei möchte ich betonen, dass auch die Ausnahme für Verbraucher und Kleinunter­nehmer sehr wesentlich ist, weil genau dieser Personenkreis vor bekannt aggressiven Eintreibungsmethoden geschützt werden soll. Das ist eine wichtige Maßnahme, die in der Richtlinie auch berücksichtigt wurde.

Ich habe keine Skepsis bezüglich der Umsetzung der Richtlinie, Frau Kollegin Kersch­baum, sondern bezüglich des darüber hinausgehenden Teils dieses Gesetzes, nämlich dass die Verwertung gegenüber Einzelunternehmen und auch juristischen Personen, Personengesellschaften, wenn auf der anderen Seite eine Bank steht, nunmehr be­schleunigt oder vereinfacht stattfinden kann.

Man kann hier bei der Umsetzung nur an die Banken appellieren, sich an das Gebot der Fairness zu halten, wobei wir in der Zwischenzeit ja schon einiges von den Banken gewohnt sind, und ich hoffe, dass ich da einem Irrtum unterliege.

Abschließend möchte ich der Frau Bundesministerin gratulieren, weil bei dieser Richt­linie in Brüssel sehr wohl zum Vorteil unserer klein- und mittelständischen Betriebe und zum Schutz der Konsumenten verhandelt wurde. Das ist ein gutes Gesetz, Frau Minis­terin, dem wir sehr gerne unsere Zustimmung geben werden. (Beifall bei der ÖVP.)

11.19


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bun­desrätin Kemperle. – Bitte.

 


11.19.25

Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Geschätztes Präsidium! Frau Bundes­ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Das Bundesgesetz, mit dem das Finanzsicherheiten-Gesetz geändert wird, ist sicher kein ganz unproblemati­sches und unkomplexes, würde ich sagen. Zwar ist der Grund für diese Vorlage ein-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite