die Vorschläge auf den Tisch gelangt sind. Es gab einen intensiven Austausch mit betroffenen Kreativen in unserem Land.
Nun liegt das Arbeitsergebnis vor: ein Kompetenzzentrum für Künstlerinnen und Künstler, ein One-Stop-Shop-Prinzip für die Anliegen unserer Kunstschaffenden – das heißt, nicht mehr selbst von Stelle zu Stelle laufen zu müssen. Diese Servicestelle wird sämtliche Bereiche der Arbeitslosenversicherung und des Künstler-Sozialversicherungsfonds abdecken. Dies ist eine Erleichterung, drückt aber auch die Anerkennung für die Kunstschaffenden Österreichs aus.
Die Fragen der Ruhendmeldung und der Vermeidung der Versicherungspflicht in Phasen, in denen keine künstlerische Arbeit geleistet wird, können so in sehr kurzer Zeit gelöst werden. Angesiedelt wird das Zentrum bei der Versicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft.
Dessen ungeachtet wird es notwendig sein, die gesetzliche Definition künstlerischer Bühnenarbeit als echte Dienstleistung unangetastet zu lassen und in keinster Weise auszuhöhlen.
Ein Land, das weltweit für seine Kulturgüter berühmt ist und geachtet wird, hat die Pflicht, die Träger und Repräsentanten künstlerischen Schaffens in ihrem Tun zu fördern und zu unterstützen. Dieses Gesetz schafft dafür die nötigen Rahmenbedingungen in unserem Land, dient aber auch dem Wohle aller Menschen im Kulturland Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)
11.58
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Perhab zu Wort. – Bitte.
11.58
Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Kollegin Mühlwerth! Ein bisschen enttäuscht bin ich schon, dass ihr da nicht mitgeht (Bundesrätin Mühlwerth: Na geh, das tut mir jetzt aber leid! – Bundesrat Gruber: Aber das heißt auch was!), weil wir 2001 in einer gemeinsamen Regierung unter der Leitung von Staatssekretär Morak den ersten Schritt gesetzt haben, in Österreich eine soziale Absicherung der Künstlerinnen und Künstler zusammenzubringen.
Wir haben das also eigentlich gemacht. (Bundesrätin Mühlwerth: Ich weiß, ja! – Ruf bei der ÖVP: So schaut’s aus!) Heute wäre der logische Schritt natürlich, eine Stufe weiter zu gehen und ein sensibles Arbeitsverhältnis wie jenes der Künstler abzusichern. Natürlich liegt es in der Natur der Sache, dass Künstler viel Freiheit und die Möglichkeit zu viel Kreativität möchten, und sie wollen aus diesen Gründen normalerweise nicht unbedingt eine pflichtversicherungsmäßige Absicherung. Ich denke, Peter Handke oder Elfriede Jelinek werden wahrscheinlich nicht unbedingt zum Servicezentrum der Sozialversicherung pilgern (Ruf bei der SPÖ: Sicher ist das nicht! – Bundesrätin Mühlwerth: ... schon gemacht!), aber es gibt Tausende andere Künstler, die diese Sozialleistung, diese Pflichtversicherung sicher in Anspruch nehmen werden.
Ich möchte als Selbstständiger nur an Folgendes erinnern: Auch bei der Einführung der Pflichtversicherung für Selbstständige hat es unter unseren Vorfahren viele gegeben, die gesagt haben, sie brauchen das alles nicht. Vielleicht war damals die wirtschaftliche Ertragsfähigkeit eines Unternehmens noch größer als heute und man konnte aus den Erträgen für das Alter vorsorgen. Gott sei Dank haben wir heute eine gewerbliche Pflichtversicherung für unsere Mitglieder. Ich glaube, es wird sich auch im Sinne der Künstler positiv entwickeln.
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