Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesrat Zangerl. – Bitte.
12.08
Bundesrat Stefan Zangerl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Der vorliegende Beschluss des Nationalrates sieht die Einrichtung eines Servicezentrums für unsere Künstlerinnen und Künstler bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vor. Sinn dieses Servicezentrums ist es, dass die Kunstschaffenden dort besser über die für sie geltenden sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen informiert werden, um ihnen die Einhaltung von Pflichten, aber auch die Inanspruchnahme von Rechten zu erleichtern. Gleichzeitig wird KünstlerInnen in Hinkunft damit die Möglichkeit eingeräumt, ihre selbständige künstlerische Erwerbstätigkeit ruhend zu stellen. Damit soll ein bestehendes Hindernis für den Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beseitigt werden.
Begründet wird die Gesetzesvorlage mit der häufig prekären Arbeitssituation von Künstlern, die durch ihre atypischen Arbeits- und Erwerbsformen, durch Diskontinuität im Einkommen und der Erwerbsform, Mehrfachbeschäftigungen, kurzfristige und wechselnde Arbeitsverhältnisse sowie Leih- und Teilzeitarbeitszeiten gekennzeichnet ist. Daraus resultieren mannigfache Probleme etwa bezüglich der Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und Unselbständigkeit sowie der Geltung unterschiedlicher Beitragssätze und Beitragsgrenzen, heißt es in den Erläuterungen.
Aus meiner Sicht ist dies eine wichtige Maßnahme, um die Lage der Kunstschaffenden zu erleichtern, ist doch gerade diese Berufsgruppe einem häufigen Wechsel in ihrer Beschäftigung und ihrem Engagement unterworfen.
Besonders wichtig wird es sein, dass die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft die Künstler umfassend über diesen neuen Service informiert, damit möglichst viele Beschäftigte dieser Berufsgruppe von diesem Angebot Gebrauch machen können. Darum stimme ich dieser Vorlage sehr gerne zu.
Wie viele Dienststellen hiefür notwendig sein werden, konnte leider nicht beantwortet werden. Nur: Wo die Dienststelle angesiedelt sein wird, scheint von vornherein klar zu sein. Ich erinnere deshalb an das deutsche Modell, wo zum Beispiel das BKA in Wiesbaden beheimatet ist und der Oberste Gerichtshof in Karlsruhe angesiedelt ist.
Wir, die Länderkammer, sollten vielleicht einmal darüber nachdenken, ob automatisch immer alles in Wien angesiedelt sein muss. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
12.11
Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 21. Oktober 2010 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und Montenegro über soziale Sicherheit (865 d.B. und 902 d.B. sowie 8401/BR d.B.)
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