Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze in den Grenzabschnitten X und XI beziehungsweise über Änderungen des Vertrages über die gemeinsame Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973 in der Fassung des Vertrages vom 26. Oktober 2001
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:
Beschluss des Nationalrates, der gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegt:
Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2010 betreffend ein Bundesgesetz betreffend die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen (917 und 948 der Beilagen)
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Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Amtsenthebung der Staatssekretärin Christine Marek gemäß Artikel 74 Abs. 3 iVm Artikel 78 Abs. 2 B-VG sowie gleichzeitige Ernennung von Mag. Verena Remler zur Staatssekretärin gemäß Artikel 70 Abs. 1 iVm Artikel 78 Abs. 2 B-VG:
„BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH
WERNER FAYMANN
BUNDESKANZLER
An den
Präsidenten des Bundesrates
Martin PREINEDER
Parlament GZ 350.000/0004-I/4/10
1070 Wien Wien, am 26. November 2010
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beehre mich mitzuteilen, dass der Herr
Bundespräsident mit Entschließung vom
26. November 2010, GZ. S210.01 0/2-BEV/201 0, gemäß Artikel 74
Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 78 Absatz 2 Bundes-Verfassungsgesetz
Frau Staatssekretärin Christine MAREK vom Amt enthoben hat.
Gleichzeitig hat der Herr Bundespräsident auf meinen Vorschlag gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 78 Absatz 2 Bundes-Verfassungsgesetz Frau Mag.a Verena REMLER zur Staatssekretärin ernannt und sie dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend zur Unterstützung in der Geschäftsführung und zur parlamentarischen Vertretung beigegeben.
Mit den besten Grüßen“
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Schreiben des Bundeskanzlers betreffend Nominierungen gemäß Art. 23c Abs. 5 B-VG:
„BUNDESKANZLERAMT ÖSTERREICH
WERNER FAYMANN
BUNDESKANZLER
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