Herrn
Martin PREINEDER
Präsident des Bundesrats
Parlament
Dr. Karl Renner Ring 3
1010 Wien Wien, am 22. November 2010
Sehr geehrter Herr Präsident!
Unter Bezugnahme auf Art. 23c Abs. 5 B-VG informiere ich Sie, dass die Bundesregierung im Rahmen der 81. Sitzung des Ministerrates am 23. November 2010 eine Umnominierung eines stellvertretenden Mitglieds im Ausschuss der Regionen der EU (AdR) für die laufende Mandatsperiode 2010 bis 2015 beschlossen hat.
Diese Umnominierung erfolgte auf der Grundlage eines entsprechenden Vorschlags der Burgenländischen Landesregierung gem. Art. 23c Abs. 4 B-VG, den diese am 12. Oktober 2010 dem Bundeskanzleramt übermittelt hat. Der Umnominierungsvorschlag wurde damit begründet, dass das bisherige stellvertretende Mitglied des AdR, Herr Landtagspräsident Walter PRIOR, am 24. Juni 2010 aus dem Burgenländischen Landtag ausgeschieden ist. An seiner Stelle hat die Burgenländische Landesregierung am 5. Oktober 2010 Herrn Landtagsabgeordneten Klubobmann Christian ILLEDITS vorgeschlagen.
Die formale Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des AdR wird gemäß Art. 305 AEUV mit qualifizierter Mehrheit durch den Rat der EU erfolgen. Mit der Ernennung durch den Rat der EU ist noch in diesem Jahr zu rechnen.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen“
*****
Schreiben des Generalsekretärs für auswärtige Angelegenheiten gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
„Der Generalsekretär
für auswärtige Angelegenheiten
Dr. Johannes Kyrle
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Parlament
Dr. Karl Renner Ring 1-3 12. November 2010
1017 Wien GZ: BMeiA-CZ.8.33.02/0002-I.2a/2010
Sehr geehrter Herr Präsident!
Im Auftrag von Bundesminister Dr. Michael Spindelegger unterrichte ich Sie gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG, dass aufgrund des Vorschlages der Bundesregierung vom 19. Oktober 2010 (Pkt. 17 des Beschl. Prot. Nr. 76) der Herr Bundespräsident am 22. Oktober 2010 die Vollmacht zur Aufnahme von Verhandlungen über den Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze in den Grenzabschnitten X und XI sowie über Änderungen des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973 in der
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